Investitionsprämie: Zuschuss für Neuinvestitionen


Infos zur Prämie

Die Investitionsprämie ist ein Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen. Von der Investitionsprämie ausgeschlossen sind Grundstücke, Finanzanlagen, klimaschädliche Investitionen, Unternehmensübernahmen, aktvierte Eigenleistungen und Investitionen, mit denen vor 1. August begonnen wurde. 

Die Höhe der Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Die Investitionsprämie verdoppelt sich allerdings auf 14%, sofern die Investition in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science getätigt wurde.

Die Untergrenze liegt bei 5.000,- EUR ohne USt. Bei dieser Grenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag. Kleinere Investitionen (z.B. Geringwertige Wirtschaftsgüter) können nicht zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich auf einen zusammengrechneten Gesamtbetrag von 5.000,- EUR belaufen.

Die Obergrenze liegt bei 50 Mio. EUR ohne USt. Sind die Investitionen größer, wird maximal ein Betrag von 50 Mio. EUR ohne Ust. als Berechnungsrgrundlage herangezogen. 

ACHTUNG! Bis zum 2. Februar 2021 wurden bereits 3. Mrd. Euro Investitionsprämie beantragt. Für Anträge ab dem 2. Februar 2021 können Förderungen erst dann zugesagt werden, wenn das Gesetz geändert und das Budget erhöht wurden. 

Vorübergehende alternative Antragstellung

Aufgrund der Hohen Anzahl an einlangenden Anträgen kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten am aws Fördermanager. Deshalb werden Anträge nun auch unmittelbar alternativ über E-Mail entgegengenommen.

Wie funktioniert das?

Laden Sie sich das Antragsformular (Excel-Datei) herunter. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie dieses. Scannen Sie das Formular ein oder fotografieren Sie es gut lesbar ab. Alternativ können Sie natürlich auch mit Handysignatur unterschreiben.

Senden Sie das Antragsformular bis spätestens 28.02.2021, 24:00 Uhr an antrag.investitionspraemie@aws.at. Sie müssen sowohl die Excel-Datei als auch die PDF- oder Bild-Datei mit Ihrer Unterschrift (Rechtswirksamkeit!) an das E-Mail anhängen. 

Beachten Sie unbedingt: 

Die Richtlinie sieht vor, dass nur jene Formulare anerkannt werden, die vollständig ausgefüllt sind, unterschrieben sind und rechtzeitig eingebracht werden. Es ist keinesfalls möglich, dass die Unterschrift nachgeliefert wird. 

Nach Ablauf der Frist erhalten Sie ein E-Mail mit der Aufforderung, Ihre Angaben im aws Fördermanager zu vervollständigen. Verwenden Sie bei der Anmeldung jene E-Mail-Adresse als Benutzernamen, die Sie im Antragsformular angegeben haben. Sie müssen Ihre Daten im aws Fördermanager nacherfassen, damit Ihr Antrag als vollständig gilt. 

Hilfreiche Links:

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Die COUNT IT TAXpert*innen unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Antragstellung.

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