Altersteilzeit: Was Unternehmen und Arbeitnehmende jetzt wissen müssen
Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell für einen gleitenden Übergang in die Pension. Doch ab dem 1. Jänner 2026 treten in Österreich umfassende gesetzliche Änderungen in Kraft, die sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen betreffen. Wer jetzt handelt, kann noch von den alten Regelungen profitieren.
Was ändert sich ab 2026?
Verkürzung der maximalen Dauer
Die kontinuierliche Altersteilzeit wird ab 2026 schrittweise von derzeit 5 Jahren auf maximal 3 Jahre reduziert. Die Übergangsregelung sieht folgende Staffelung vor:
- 2026: max. 4,5 Jahre
- 2027: max. 4 Jahre
- 2028: max. 3,5 Jahre
- Ab 2029: max. 3 Jahre
Für die geblockte Altersteilzeit bleiben die aktuellen Bestimmungen bis zum Auslaufen im Jahr 2028 bestehen.
Verbot von Nebenbeschäftigungen
Ab 2026 sind Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebenden – auch geringfügige – während der Altersteilzeit untersagt. Ausnahmen gelten nur für Tätigkeiten, die bereits im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit regelmäßig ausgeübt wurden. Das Nebenbeschäftigungsverbot gilt auch für bereits laufende Altersteilzeit – Beschäftigungen müssen bis 30.06.2026 beendet werden.
Strengere Zugangsvoraussetzungen zur Korridorpension
Um die Inanspruchnahme zu regulieren, werden die Zugangsvoraussetzungen zur Korridorpension verschärft: Das Mindestalter für den Antritt steigt von 62 auf 63 Jahre. Die erforderlichen Versicherungsjahre werden von bisher 40 auf 42 Jahre angehoben.
Neu ab 2026: Teilpension
Mit der Teilpension wird ein schrittweiser Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit ermöglicht. Arbeitnehmende können dabei einen Teil ihrer Pension beziehen und zugleich in reduziertem Ausmaß erwerbstätig sein. Das Dienstverhältnis bleibt aufrecht und es wird weiterhin auf das Pensionskonto eingezahlt.
Um die Möglichkeit der Teilpension nutzen zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Korridorpension (ab 62 Jahren, Erhöhung ab 2026)
- Langzeitversichertenpension (ab 62 Jahren)
- Schwerarbeitspension (ab 60 Jahren)
- Reguläre Alterspension (Männer: 65 Jahre, Frauen nach Geburtsjahr mit Übergang bis 2033)
Es gibt drei Modelle, wie die Arbeitszeit im Zuge einer Teilpension gekürzt werden kann:
- Modell 1: 25% Teilpension
- Die Arbeitszeit wird um 25-40 Prozent reduziert. Arbeitnehmende erhalten 25 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich zum reduzierten Gehalt.
- Modell 2: 50% Teilpension
- Die Arbeitszeit wird um 41-60 Prozent gekürzt. Arbeitnehmende erhalten 50 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich zum reduzierten Gehalt.
- Modell 3: 75% Teilpension
- Die Arbeitszeit wird um 61-75 Prozent gekürzt. Der Arbeitnehmende erhält 75 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich zum reduzierten Gehalt.
Unser Tipp: Jetzt handeln!
Altersteilzeitvereinbarungen, die bis 31.12.2025 abgeschlossen werden, unterliegen noch den alten, günstigeren Bedingungen. Eine rechtzeitige Prüfung kann sich sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer*innen lohnen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Gestaltung von Altersteilzeitvereinbarungen und Teilpension-Modellen – rechtzeitig und rechtssicher.
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