Amtlicher Strompreis und Laden daheim: Wichtige Änderungen ab 2026
Mit dem 1. Jänner 2026 treten für das Aufladen von arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugen zu Hause wesentliche Änderungen in Kraft. Diese Anpassungen betreffen sowohl die steuerliche Behandlung als auch die technischen Anforderungen.
Drei zentrale Änderungen im Überblick
1. Ende der Pauschale
Die bisherige Möglichkeit eines abgabenfreien Pauschalkostenersatzes von EUR 30,- pro Monat für nicht zuordenbare Lademengen lief mit 31.12.2025 aus. Diese Pauschal-Regelung galt für Fälle, in denen die Lademenge dem E-Firmenfahrzeug technisch nicht zugeordnet werden konnte.
2. Nachweispflicht 2026
Für die Abgabenfreiheit ist nun eine technische Zuordnung der Lademenge zum Firmenfahrzeug erforderlich.
Beispiele:
- Wallbox mit integriertem Zähler
- Fahrzeug-App mit Ladeprotokoll
Ohne diesen Nachweis ist kein steuerfreier Kostenersatz mehr möglich.
3. Neuer amtlicher Strompreis
Der amtliche Strompreis für den steuerfreien Kostenersatz wird mit 32,806 Cent/kWh festgelegt. Damit sinkt der Wert erstmals seit Einführung der Regelung im Jahr 2023 (Vorjahr: 35,889 Cent/kWh). Diese Senkung wirkt sich direkt auf die Höhe des steuerfreien Ersatzes aus.
Was bedeutet das für Unternehmen und deren Mitarbeitende?
- Technische Änderungen: Prüfen Sie, ob Ihre Ladeinfrastruktur die Zuordnung der Lademenge ermöglicht.
- Budgetplanung: Berücksichtigen Sie den gesunkenen amtlichen Strompreis bei der Kalkulation.
- Keine Pauschale mehr: Ab 2026 ist die amtliche Strompreisregelung die einzige steuerfreie Variante.
Unser Tipp für Unternehmen
Wer bisher die Pauschale genutzt hat, sollte spätestens jetzt auf eine Lösung mit Mess- und Nachweisfunktion umsteigen, um weiterhin von der Steuerbefreiung zu profitieren.
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