Anpassung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften ab 2024: Erleichterungen für KMUs durch EU-Richtlinie
Zum 1. Januar 2024 treten neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften in Kraft, die auf Basis eines delegierten Rechtsakts der EU-Kommission beschlossen wurden. Diese Anpassung betrifft die Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Anzahl der Mitarbeiter*innen. Ziel der Änderung ist es, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) eine Entlastung bei den Prüfungs- und Berichtspflichten zu ermöglichen.
Wichtige Änderungen der Größenklassen
Kapitalgesellschaften werden nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) in verschiedene Größenklassen eingeteilt: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Diese Einteilung basiert auf drei Kriterien:
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse
- Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl
Die festgelegten Größenklassen entscheiden darüber, welche Unternehmen ihren Jahresabschluss prüfen lassen müssen oder welche nur einen verkürzten Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen können. Auch die Berichtspflichten, z. B. im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), hängen von der jeweiligen Größenklasse ab. Mit der aktuellen Anpassung sollen viele Unternehmen in niedrigere Größenklassen eingestuft werden, was zu einer Entlastung bei den Berichtspflichten führt.
Erhöhung der Schwellenwerte um 25 %
Im Zuge der Anpassung werden die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um jeweils 25 % angehoben. Diese Änderung berücksichtigt die hohe Inflation und den daraus resultierenden Anstieg der Unternehmenszahlen in den vergangenen Jahren.
Die neuen Schwellenwerte im Überblick
Kapitalgesellschaft | Bilanzsumme bisher (€) | Bilanzsumme neu (€) | Umsatzerlöse bisher (€) | Umsatzerlöse neu (€) |
---|---|---|---|---|
Kleinstkapitalgesellschaft | bis 350.000 | bis 450.000 | bis 700.000 | bis 900.000 |
Kleine Kapitalgesellschaft | 0,35 - 5 Mio. | 0,45 - 6,25 Mio. | 0,7 - 10 Mio. | 0,9 - 12,5 Mio. |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft | 5 - 20 Mio. | 6,25 - 25 Mio. | 10 - 40 Mio. | 12,5 - 50 Mio. |
Große Kapitalgesellschaft | über 20 Mio. | über 25 Mio. | über 40 Mio. | über 50 Mio. |
Wann gelten die neuen Größenklassen?
Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre anwendbar, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Mitgliedstaaten können jedoch optional die Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 anwenden. Die Einstufung in die jeweilige Größenklasse erfolgt auf Basis der Unternehmensdaten aus den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren.
Die finale Umsetzung der EU-Richtlinie ins österreichische UGB wird durch das Bundesministerium für Justiz erfolgen. Aktuell ist die Umsetzung noch in Bearbeitung, wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Fazit
Die Anpassung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften bringt Entlastungen für viele österreichische Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Sie profitieren von reduzierten Prüfungs- und Berichtspflichten. Für weitere Fragen zur neuen Regelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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