So holen Sie sich jetzt Ihr Geld vom Finanzamt zurück
Die Arbeitnehmerveranlagung 2025 bietet für viele Arbeitnehmer*innen in Österreich eine echte Chance auf eine Steuergutschrift. Das Finanzamt fasst dabei alle im Jahr 2025 erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusammen – unabhängig davon, ob diese von einem oder mehreren Arbeitgebenden stammen.
Auf Basis dieser Einkünfte werden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Absetzbeträge berücksichtigt, die während des Jahres noch nicht oder nicht vollständig in der Lohnverrechnung enthalten waren.
Übersteigt die bereits einbehaltene Lohnsteuer die tatsächlich geschuldete Jahres‑Einkommensteuer, wird die Differenz als Steuergutschrift ausbezahlt.
Wann kommt es typischerweise zu einer Steuergutschrift?
Eine Gutschrift ergibt sich besonders häufig, wenn:
- zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden,
- Absetzbeträge (z. B. Familienbonus Plus) nicht vollständig berücksichtigt wurden,
- die monatlichen Bezüge stark geschwankt haben oder
- Einkünfte nur während einem Teil des Jahres bezogen wurden (z. B. Jobwechsel, Karenz, Krankenstand).
Achtung bei mehreren Arbeitgebenden:
Wurde 2025 gleichzeitig bei zwei oder mehr Arbeitgebenden gearbeitet, konnte die Steuerprogression bei der laufenden Lohnverrechnung nicht korrekt berücksichtigt werden. In diesen Fällen kann die Arbeitnehmerveranlagung auch zu einer Nachzahlung führen.
Welche Arten der Arbeitnehmerveranlagung gibt es?
Antragsveranlagung (freiwillige Arbeitnehmerveranlagung)
Die Antragsveranlagung ist die klassische Form des Steuerausgleichs. Arbeitnehmer*innen können freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen, wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt.
- bis zu fünf Jahre rückwirkend gestellt werden
- online über FinanzOnline oder
- schriftlich mit dem Formular L1 (inkl. Zusatzformularen) eingebracht werden.
geltend gemacht werden, die im laufenden Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Praxis Tipp:
Führt eine Antragsveranlagung ausnahmsweise zu einer Steuernachzahlung, kann der Antrag durch Einbringung einer Beschwerde zurückgezogen werden. Dadurch lässt sich eine Nachzahlung vermeiden.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Das Finanzamt führt automatisch eine Veranlagung durch, wenn:
- ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen und
- nach der Aktenlage des Finanzamts davon auszugehen ist, dass
- keine weiteren Abzugsposten geltend gemacht werden und
- keine anderen Einkünfte erzielt wurden.
Wird bis zum Ablauf des zweitfolgenden Kalenderjahres keine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht, muss das Finanzamt jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchführen, wenn diese zu einer Gutschrift führt.
Wichtig:
Ist der Arbeitnehmende mit dem Ergebnis der antragslosen Veranlagung nicht zufrieden, etwa weil noch Werbungskosten oder Absetzbeträge geltend gemacht werden sollen, kann innerhalb von fünf Jahren eine eigene Erklärung abgegeben werden. Der automatische Bescheid wird dadurch aufgehoben und durch eine Antragsveranlagung ersetzt.
Pflichtveranlagung
In bestimmten Fällen ist die Arbeitnehmerveranlagung gesetzlich verpflichtend. Eine Pflichtveranlagung liegt vor, wenn die laufende Lohnverrechnung die tatsächliche Steuerbelastung nicht korrekt abbilden konnte.
Eine Pflichtveranlagung besteht insbesondere dann, wenn:
- gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden (z. B. parallele Dienstverhältnisse),
- neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften weitere steuerpflichtige Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erzielt wurden,
- Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld) bezogen wurden und zusätzlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorlagen,
- der Alleinverdiener oder Alleinerzieherabsetzbetrag, der Familienbonus Plus oder ein Pendlerpauschale zu Unrecht oder in falscher Höhe berücksichtigt wurde,
- ein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag unzutreffend gewährt wurde.
Wichtig:
Bei der Pflichtveranlagung besteht kein Wahlrecht. Die Steuererklärung muss abgegeben werden, auch wenn sich daraus eine Steuernachzahlung ergibt.
Praxis-Hinweis:
Auch bei Pflichtveranlagungen können Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Eine fachliche Prüfung hilft häufig, eine drohende Nachzahlung zu reduzieren oder auszugleichen.
Welche Ausgaben können 2025 steuerlich abgesetzt werden?
Werbungskosten
Allen Arbeitnehmer*innen steht automatisch eine Werbungskostenpauschale von EUR 132,- pro Jahr zu. Darüber hinaus können tatsächliche berufliche Ausgaben geltend gemacht werden, sofern sie nicht vom Arbeitgebenden ersetzt wurden.
Typische Werbungskosten:
- Arbeitskleidung (typische Berufskleidung)
- Arbeitsmittel (z. B. Notebook, Werkzeug, Messer bei Köchen, …)
- Private Nutzung beim Computer pauschal 40 %
- Anschaffungskosten Computer über EUR 1.000,- → AfA über 3 Jahre
- Berufliche Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen (Fachliteratur, Seminare, EDV-Kurse, …)
- Sprachkurse, wenn beruflich erforderlich
- Telefon- und Internetkosten anteilig
Telearbeit (Homeoffice)
- Telearbeitspauschale:
- bis zu EUR 3,- pro Tag, maximal 100 Tage pro Jahr = max. EUR 300,- jährlich
- Zahlt der Arbeitgebende weniger als den Maximalbetrag der Pauschale oder nichts, wird die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt.
Ab 26 Telearbeitstagen kann zusätzlich ergonomisches Mobiliar (Schreibtisch, Sessel, Beleuchtung) bis zu EUR 300,- pro Jahr geltend gemacht werden (sofern kein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet wurde).
Ein steuerliches Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn:
- es ausschließlich beruflich genutzt wird,
- den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt und
- beim Arbeitgebenden kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Fahrkosten & Reisekosten
Pendlerpauschale
Bei Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz kann ab einer Strecke von 20 km die Pendlerpauschale angesetzt werden. Bei einer Unzumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, gilt die Pendlerpauschale bereits ab einer Strecke von 2 km.
Übernimmt der Arbeitgeber ein Öffi Ticket, wird die Pendlerpauschale um den Betrag der Kostenübernahme gekürzt.
Kilometergeld 2025:
- Privat-PKW: 0,50 €/km, max. 30.000 km
- Fahrrad:
- Jänner–Juni 2025: 0,50 €/km
- ab Juli 2025: 0,25 €/km, max. 3.000 km
Sofern der Arbeitgebende keinen Kostenersatz für Reisekosten leistet, können die angefallen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Privat gekaufte und beruflich genutzte öffentliche Fahrtkosten können in der Höhe der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel geltend gemacht werden (z. B. Klimaticket).
Reisekosten
Berufliche Reisen mit einer Entfernung ab 25 km Entfernung und einer Reisedauer von über 3 Stunden kann ein Taggeld von EUR 30,- pro Tag geltend gemacht werden, sofern kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird.
Bei einer Nächtigung können entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Nächtigungsgeld von EUR 17,- pauschal geltend gemacht werden.
Ersetzt der Arbeitgebende die Reisekosten vermindert das den abzugsfähigen Aufwand.
Doppelte Haushaltsführung & Familienheimfahrten
- Entfernung vom Familienwohnsitz i. d. R. über 80 km
- Fahrzeit über 1 Stunde
- Miete und Betriebskosten der Zweitwohnung
- Einrichtung (ggf. AfA)
- Hotelkosten bis EUR 2.200.- pro Monat
- Familienheimfahrten:
- Verheiratete/Lebensgemeinschaft: 1× pro Woche
- Alleinstehende: 1× pro Monat
- Höchstbetrag: EUR 306,- pro Monat (große Pendlerpauschale)
Hinweis: Am Familienwohnsitz muss eine eigene Wohnung vorhanden sein. Eine kostenlose Wohnmöglichkeit reicht nicht aus, um die Kosten der Familienheimfahrten geltend machen zu können (z.B. Wohnen bei den Eltern).
Sonderausgaben
- Kirchenbeitrag: bis EUR 600,-
- Spenden an begünstigte Organisationen (Liste der begünstigen Einrichtungen)
- Steuerberatungskosten
- Weiterversicherung & Nachkauf in der Pensionsversicherung
- Öko-Sonderausgaben-Pauschale: bis EUR 800,- bei geförderter thermisch-energetischer Sanierung oder Heizungstausch (wird automatisch gewährt)
Außergewöhnliche Belastungen
Beispiele für außergewöhnliche Ausgaben im Privatbereich von Steuerpflichtigen, die über den Steuerausgleich geltend gemacht werden können:
- Krankheitskosten (nach Kostenersatz durch Gesundheitskasse; Arztkosten, Medikamente, Brille, Zahnersatz, … Pauschalsätze bei ärztlich verordneter Diätverpflegung, z. B. Diabetes EUR 70,- pro Monat)
- Pflegekosten für Heim oder Betreuung zu Hause
- Begräbniskosten bis EUR 20.000,-
- Kinderbetreuungskosten in bestimmten Fällen (z. B. berufstätige Alleinerziehende)
- höchstens 7.300 € → 6 %
- mehr als EUR 7.300,- → 8 %
- mehr als EUR 14.600,- → 10 %
- mehr als EUR 36.400,- → 12 %
- Katastrophenschäden
- auswärtige Berufsausbildung eines Kindes: EUR 110,- pro Monat
- Behinderungen (ab 25 %)
Absetzbeträge & Negativsteuer 2025
Wichtige Absetzbeträge:
- Familienbonus Plus (bei Bezug der Familienbeihilfe):
- bis 18 Jahre: EUR 2.000,16 pro Kind/Jahr
- ab 18 Jahre: EUR 700,08
- Verkehrsabsetzbetrag: EUR 487,-
- Erhöht bis EUR 838,- bei Anspruch auf Pendlerpauschale und einem Einkommen unter EUR 15.782,-
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: bis EUR 790,- bei Einkommen ≤ EUR 29.743,-
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: ab EUR 601,-
- Unterhaltsabsetzbetrag: Bei einem Kind EUR 37,- , für das zweite Kind EUR 55,- und für jedes weitere Kind EUR 73,- pro Monat
- Mehrkindzuschlag (bei Bezug von Familienbeihilfe für min. 3 Kinder und einem Familieneinkommen unter EUR 55.000,-): EUR 24,40 pro Kind/Monat bei mind. 3 Kindern
- Pensionistenabsetzbetrag (Pensionsbezug bis max. EUR 30.657,-): bis EUR 1.002,-
Praxis-Hinweis:
Auch wenn der Familienbonus Plus in der laufenden Lohnverrechnung des Arbeitgebenden berücksichtigt wurde, ist dieser in der Arbeitnehmerveranlagung nochmals zu beantragen (Beilage L1k), da es sonst zu einer ungewollten Nachzahlung kommen kann. In der Arbeitnehmerveranlagung kann zudem eine andere Aufteilung als beim Arbeitgebenden beantragt werden.
Negativsteuer (Gutschrift trotz geringer Steuer)
Bei einer Einkommenssteuer von (beinahe) null, kann eine Veranlagung, zusätzlich zur Rückzahlung der einbehaltenen Lohnsteuer, zu Gutschriften führen.
- SV-Rückerstattung: Ergibt sich durch Abzug der Steuerabsetzbeträge ein Betrag unter null, werden SV-Beträge bei der Veranlagung als Gutschrift zurückerstattet.
- Arbeitnehmende: 55 %, max. EUR 790,-
- Pensionisten: 80 %, max. EUR 710,-
- Kindermehrbetrag: Alleinverdienenden mit niedrigem Einkommen, steht im Rahmen der Veranlagung der Kindermehrbetrag von bis zu EUR 700,- pro Kind zu.
Sparen durch den Steuerausgleich
Die Arbeitnehmerveranlagung 2025 ist für viele Arbeitnehmer:innen kein bürokratischer Formalakt, sondern ein konkretes Sparinstrument. Wer Werbungskosten, Familienleistungen oder außergewöhnliche Belastungen korrekt geltend macht, kann sich spürbare Beträge zurückholen.
Unser Tipp: Eine professionelle Prüfung zahlt sich fast immer aus – besonders bei Familien, Pendler*innen und Personen mit wechselnden Einkünften.
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