Einwegpfand in Österreich: Steuerliche Aspekte für Unternehmen


Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand von 25 Cent auf bestimmte Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3,0 Litern. Dieses System zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Für Unternehmen, die solche Verpackungen in Verkehr bringen, ergeben sich spezifische steuerliche Verpflichtungen und Anforderungen an die Rechnungslegung.

Registrierungsplicht für Einwegpfand

Unternehmen, die Getränke in den genannten Einwegverpackungen produzieren, importieren oder verkaufen, müssen sich bei der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH registrieren.

Diese Registrierung ist notwendig, da das Pfand im Namen und auf Rechnung dieser zentralen Stelle eingehoben und bei Rückgabe der Verpackungen erstattet wird.

Umsatzsteuerliche Behandlung des Einwegpfands

Das Einwegpfand stellt keinen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch dar. Daher fließt der Pfandbetrag nicht in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer für die Getränkelieferung ein und unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer.

Rechnungsstellung und Ausweis des Pfandbetrags

Bei der Ausstellung von Rechnungen oder Kassenbelegen ist der Pfandbetrag separat und ohne Umsatzsteuer (bzw. mit einem Steuersatz von 0 %) auszuweisen. Ein expliziter Hinweis, dass die Verrechnung des Pfandes im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH erfolgt, ist nicht erforderlich.

Wichtige Hinweise für Unternehmen


  1. Kassensysteme anpassen:
    1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme den Pfandbetrag korrekt und separat ohne Umsatzsteuer ausweisen können.
  2. Schulung des Personals:
    1. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die korrekte Handhabung des Pfandsystems, insbesondere im Hinblick auf die Rücknahme von Verpackungen und die Erstattung des Pfandbetrags.
  3. Vertragsgestaltung prüfen:
    1. Überprüfen Sie bestehende Verträge mit Lieferanten und Kunden, um sicherzustellen, dass das Pfandsystem korrekt integriert ist.

Durch die Beachtung dieser steuerlichen Aspekte stellen Unternehmen sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig zur Förderung des Recyclings in Österreich beitragen.

Lassen Sie sich steuerlich beraten!


Die Einführung des Einwegpfandsystems bringt für Unternehmen zahlreiche steuerliche und buchhalterische Herausforderungen mit sich – von der korrekten Rechnungsstellung bis zur umsatzsteuerlichen Behandlung.

Wie können wir Sie unterstützen?

  1. Rechnungs- & Buchhaltungsanpassungen:
    1. Wir prüfen, ob Ihr Kassensystem und Ihre Buchhaltung den neuen Anforderungen entsprechen.
  2. Umsatzsteuerliche Behandlung:
    1. Sicherstellung der korrekten Deklaration des Einwegpfands in der Steuererklärung.
  3. Rechtssichere Umsetzung:
    1. Unterstützung bei der Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten und Vermeidung von Fehlern.
  4. Individuelle Beratung
    1. Maßgeschneiderte Lösungen für Händler, Produzenten und Gastronomiebetriebe.

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