Energiekostenzuschuss: Voranmeldung ab 07.11.2022


Die österreichische Bundesregierung unterstützt energieintensive Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss. Im Oktober 2022 wurde die gesetzliche Grundlage für die Fördermaßnahme beschlossen. Die verpflichtende Genehmigung durch die EU-Kommission wird in den nächsten Tagen erwartet.

Die wichtigsten Infos im Überblick

  1. Ab Montag, 07.11.2022 bis 21.11.2022 ist die Voranmeldung für Unternehmen im aws-Fördermanager möglich
  2. Die Voranmeldung ist für eine spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend
  3. Unternehmen erhalten nach der Voranmeldung eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung
  4. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden
  5. Die Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission ab 22.11.2022 über den aws-Fördermanager möglich sein
  6. First-come-first-served! Das gesetzlich fixierte Förderbudget iHv insgesamt 1,3 Mrd. EUR soll nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben werden. Eine Erhöhung des Förderbudgets ist angeblich nicht geplant
  7. Der Förderzeitraum reicht von 01.02.2022 bis 30.09.2022
  8. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen
  9. Weiters informiert die aws, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen. ACHTUNG: Dabei handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme. Eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist aus diesem Grund für die betroffenen Unternehmen nicht erforderlich. Infos zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung online zur Verfügung gestellt

Alle Informationen zum aws Energiekostenzuschuss finden Sie auf der aws-Homepage. Das aws-Info-Paket zum Energiekostenzuschuss können Sie hier downloaden.

Die Förderungsrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor. Zahlreiche Fragen, deren Beantwortung voraussichtlich erst nach Beginn des Voranmeldezeitraums möglich sein werden, sind derzeit noch offen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, die Voranmeldung durchzuführen und unterstützen Sie gerne dabei. 

Welche Punkte sind bei der Vorbereitung zu beachten?

  1. Bereiten Sie alle Unternehmensdaten für die antragsrelevanten „energieintensiven“ Unternehmen ausreichend vor. Laut derzeitigen Informationen der aws sind folgende Daten für die Voranmeldung notwendig: Allgemeine Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse), Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person/Personen (E-Mail-Adressen, Telefonnummer) und die Angabe, ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt.
  2. Eine Voranmeldung ist laut derzeitigen Informationen für jedes einzelne energieintensive Unternehmen durchzuführen. Eine gemeinschaftliche Voranmeldung ist also nicht möglich.
  3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprechperson im Unternehmen die Zugangsdaten zum aws-Fördermanager parat hat. Planen Sie ausreichend Zeit für eine ehestmögliche Durchführung der Voranmeldung ein.
  4. Aus heutiger Sicht ist noch unklar, ob die Voranmeldung für Unternehmen auch durch Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden darf. Wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Problemen an uns!
  5. Kontaktieren Sie uns ehestmöglich nach Durchführung der Voranmeldung, damit wir uns zeitgerecht hinsichtlich der für die Antragstellungen notwendigen Bestätigungen bzw. „Feststellungen“ abstimmen können. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle bei der Antragstellung benötigten Unterlagen vorliegen.

Wir unterstützen Sie bei Voranmeldung und Antragsstellung!

Unsere Expert*innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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