Energiekostenzuschuss II: Voranmeldung bis 02.11.2023


Der im letzten Jahr beschlossene Energiekostenzuschuss wird auch im Jahr 2023 wieder gewährt. Hier erfahren Sie wichtige Termine und Details für Unternehmen.

Die Voranmeldung ist bis 2. November 2023 zu tätigen

Der Energiekostenzuschuss II ist eine wichtige Maßnahme, die Unternehmen dabei unterstützt, die Mehrkosten für Energie im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 zu bewältigen. Die Beantragung dieses Zuschusses erfordert eine Voranmeldung, die im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 2. November 2023 dringend erforderlich ist.

Es sind zwei Förderungsperioden vorgesehen: vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023. Die einmalige Voranmeldung deckt beide Förderungsperioden ab. Die Zuweisung des Antragszeitraums erfolgt nach dem Prinzip "first come, first served". Die Reihenfolge der eingegangenen Voranmeldungen bestimmt die Reihenfolge der Antragszeitraumzuweisung. Das verfügbare Budget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.

Wie erfolgt die Voranmeldung?

Die Voranmeldung muss über den aws-Fördermanager durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, einschließlich FAQs zur Voranmeldung, finden Sie auf der offiziellen Website der aws oder in den FAQs zur aws Energiekostenzuschuss II Voranmeldung.

Wir empfehlen, dass Sie sich so bald wie möglich voranmelden und alle erforderlichen Schritte fristgerecht unternehmen, um von diesem wichtigen Zuschussprogramm zu profitieren.

Wir empfehlen Ihnen, die Voranmeldung fristgerecht durchzuführen und unterstützen Sie gerne dabei.

Welche Punkte sind bei der Vorbereitung zu beachten?

  1. Bereiten Sie alle Unternehmensdaten für die antragsrelevanten „energieintensiven“ Unternehmen ausreichend vor. Laut derzeitigen Informationen der aws sind folgende Daten für die Voranmeldung notwendig: Allgemeine Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse), Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person/Personen (E-Mail-Adressen, Telefonnummer) und die Angabe, ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt.
  2. Eine Voranmeldung ist laut derzeitigen Informationen für jedes einzelne energieintensive Unternehmen durchzuführen. Eine gemeinschaftliche Voranmeldung ist also nicht möglich.
  3. Die Voranmeldung kann ohne Account für den aws-Fördermanager getätigt werden. Für die tatsächliche Antragsstellung ist dann ein Fördermanager-Account nötig.
  4. Die Voranmeldung für Unternehmen darf auch durch Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Wenden Sie sich bitte an uns!
  5. Kontaktieren Sie uns ehestmöglich nach Durchführung der Voranmeldung, damit wir uns zeitgerecht hinsichtlich der für die Antragstellungen notwendigen Bestätigungen bzw. „Feststellungen“ abstimmen können. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle bei der Antragstellung benötigten Unterlagen vorliegen.
  6. Auch Vereine oder sonstige Rechtsträger sind antragsberechtigt, sofern sie nicht der Liebhabereivermutung unterliegen. Melden Sie sich bei uns für eine Einzelfallbetrachtung.

Wir unterstützen Sie bei Voranmeldung und Antragsstellung!

Unsere Expert*innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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