Erhöhung der Buchführungsgrenzen: Ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 ein umfassendes Entbürokratisierungspaket vorgestellt – mit einem klaren Ziel: Verwaltung vereinfachen, Unternehmen entlasten und Wachstum ermöglichen. Ein zentrales Element dieser Maßnahmen ist die Anhebung der Buchführungsgrenzen, von der vor allem kleine und mittlere Betriebe profitieren.
Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Kosten kommt diese Anpassung zur richtigen Zeit: Viele Unternehmen rutschten zuletzt inflationsbedingt in die Buchführungspflicht – oft, ohne tatsächlich gewachsen zu sein. Die neue Regelung holt diese Schieflage nun zurück in die Realität.
Was soll konkret angehoben werden - und warum ist das so wichtig?
Neue Umsatzschwellen im Überblick
- Im Unternehmensgesetzbuch (UGB): Erhöhung der Umsatzgrenze von EUR 700.000,- auf EUR 1 Mio. sowie des qualifizierten Schwellenwerts von EUR 1 Mio. auf EUR 1,5 Mio.
- In der Bundesabgabenordnung (BAO): Anhebung der Grenze von EUR 700.000,- auf EUR 1 Mio.
Diese Werte waren seit rund 20 Jahren unverändert – und damit angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß.
Warum das die Wirtschaft spürbar entlastet
Viele Unternehmen mussten in den letzten Jahren Projekte ablehnen oder bremsen, um nicht in die aufwändige doppelte Buchführungspflicht zu fallen. Die WKO bestätigt: Betriebe wurden durch künstliche Bürokratie ausgebremst – ohne echten wirtschaftlichen Grund. Mit den neuen Grenzen können Unternehmen wieder gesünder wachsen, ohne sofort in zusätzliche Aufzeichnungs- und Bilanzierungspflichten zu rutschen.
Was bedeutet das für Unternehmer*innen – in der Praxis?
- Mehr Luft zum Wachsen: Keine Sorge mehr davor, durch inflationsbedingte Umsatzzuwächse plötzlich bilanziert werden zu müssen.
- Weniger Verwaltung – mehr Fokus aufs Kerngeschäft: Einzelunternehmer*innen und KMU gewinnen Zeit und senken Kosten durch Wegfall zusätzlicher Buchführungspflichten.
- Planbarkeit für die kommenden Jahre: Die Schwellenwerte entsprechen wieder der heutigen Wirtschaftsrealität – ein wichtiger Schritt für verlässliche Unternehmensplanung.
Die Anhebung der Buchführungsgrenze ist eine von 113 Einzelmaßnahmen. Die weitere Umsetzung bleibt nun abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Was bedeutet die Erhöhung der Buchführungsgrenzen für Sie?
Sie sind unsicher, wie sich die Anhebung der Buchführungsgrenze auf Ihr Unternehmen auswirkt? Sie sind über dem Schwellenwert und bilanzierungspflichtig? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir finden gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen!
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