Greenwashing im Visier der EU: Neue Spielregeln für Nachhaltigkeitsaussagen


Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen längst Teil ihrer Marken- und Unternehmensstrategie. Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 verschärft die Europäische Union nun die Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und für mehr Transparenz sowie Vergleichbarkeit bei nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen zu sorgen. 

Für Unternehmen bedeutet das: Wer mit ökologischen oder nachhaltigen Eigenschaften wirbt, muss diese künftig noch präziser begründen, dokumentieren und nachweisen können. Andernfalls drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Was die EU künftig verbietet


Die Richtlinie ergänzt die bestehenden Vorschriften gegen unlautere Geschäftspraktiken und nimmt insbesondere Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung ins Visier. 

Verboten beziehungsweise kritisch werden unter anderem:

  1. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“, da diese nicht durch anerkannte und nachweisbare Umweltleistungen belegt werden können.
  2. Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von öffentlichen Stellen festgelegt wurden.
  3. Aussagen über die ökologische Leistung eines gesamten Unternehmens oder Produkts, wenn sich diese tatsächlich nur auf einzelne Aspekte beziehen.
  4. Klimabezogene Aussagen wie „CO₂-neutral“ oder „klimaneutral“. die auf erworbenen CO₂-Kompensationen beruhen und nicht auf tatsächlich nachweisbaren Emissionsreduktionen des Unternehmens oder Produkts.

Darüber hinaus müssen Unternehmen künftig nachvollziehbar darlegen können, auf welcher Grundlage Umweltvergleiche vorgenommen werden und welche Produkte oder Kriterien verglichen wurden. Das ist für nicht berichtspflichtige KMU beispielsweise mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht möglich.

Ab wann gelten die neuen Regeln?


Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie im Frühjahr 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Bestimmungen sind ab 27. September 2026 anzuwenden. Höchste Zeit also, dass Unternehmen ihre Werbeaussagen, Nachhaltigkeitsberichte, Websites, Produktinformationen und Vertriebsunterlagen überprüfen. Denn viele allzu geläufige Nachhaltigkeitsclaims werden künftig deutlich strengeren Anforderungen unterliegen.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Greenwashing-Regelungen?


Verstöße gegen die neuen Greenwashing-Regeln können als unlautere Geschäftspraktiken verfolgt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen erfolgt durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Umsetzung.

  • Unternehmen müssen insbesondere mit folgenden Konsequenzen rechnen:
    1. Behördliche Verfahren und Verwaltungsstrafen
    2. Unterlassungsansprüche durch Behörden, Konsumentenschutzorganisationen oder Mitbewerber*innen
    3. Verpflichtung zur Entfernung oder Anpassung von Werbeaussagen
    4. erhebliche Reputationsschäden durch öffentliche Greenwashing-Vorwürfe
    5. Bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Verstößen können die nationalen Behörden im Rahmen der europäischen Verbraucherschutzvorschriften empfindliche Geldbußen verhängen. Der europäische Rechtsrahmen sieht dabei Sanktionen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes im betroffenen Mitgliedstaat beziehungsweise mindestens 2 Millionen Euro vor, sofern keine verlässlichen Umsatzdaten verfügbar sind.
  • Warum Unternehmen jetzt handeln sollten


    Die Anforderungen betreffen nicht nur große Konzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen kommunizieren Nachhaltigkeit zunehmend auf ihren Websites, in Broschüren, in Ausschreibungen oder gegenüber Kund*innen und Banken.

    Damit steigt das Risiko, dass unpräzise Formulierungen oder nicht belegbare Aussagen künftig als irreführend eingestuft werden. Gleichzeitig erwarten Kund*innen, Investor*innen und Geschäftspartner*innen eine immer stärkere Transparenz über Nachhaltigkeitsleistungen.

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    Die neue Richtlinie macht deutlich: Nachhaltigkeit darf kein reines Marketingthema sein. Entscheidend sind belastbare Daten, klare Nachweise und eine nachvollziehbare Strategie.

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  • Gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten helfen wir Unternehmen dabei,
    1. ESG- und Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen,
    2. bestehende Nachhaltigkeitsaussagen zu analysieren,
    3. Risiken in der Unternehmenskommunikation frühzeitig zu erkennen,
    4. Nachhaltigkeitsziele nachvollziehbar zu dokumentieren sowie
    5. regulatorische ESG-Anforderungen systematisch zu identifizieren und deren Umsetzung praxisnah zu begleiten.
  • „Viele Unternehmen kommunizieren ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die neue EU-Richtlinie zeigt jedoch klar, dass künftig jede Umwelt- und Klimaaussage nachvollziehbar, belegbar und überprüfbar sein muss. Wer frühzeitig Transparenz schafft und seine ESG-Daten strukturiert aufbereitet, reduziert Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Kundinnen und  Kunden, Banken und Geschäftspartner*innen“, so Lukas Pichler, Sustainability Manager, COUNT IT
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    Fazit


    Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 setzt die Europäische Union ein deutliches Zeichen gegen Greenwashing. Ab September 2026 gelten strengere Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Kommunikation, Nachweise und ESG-Prozesse auf den Prüfstand zu stellen. 

    Wer Nachhaltigkeit glaubwürdig und zukunftssicher kommunizieren möchte, sollte bereits heute die Grundlage dafür schaffen. Wir unterstützen Sie dabei mit fachlicher Expertise und praxisnaher ESG-Beratung.

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