Geräte-Retter-Prämie ersetzt Reparaturbonus
Der bisherige Reparaturbonus wurde mit Jahresbeginn 2026 durch die Geräte‑Retter‑Prämie abgelöst. Auch wenn sich die Förderung formal an Privatpersonen richtet, ist sie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steuerlich relevant – insbesondere bei der Abgrenzung von Privat‑ und Betriebsvermögen sowie bei der korrekten Verbuchung von Reparaturkosten.
Die Geräte‑Retter‑Prämie ist eine bundesweite Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft, Klima‑ und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und unterstützt Reparaturen, Service‑ und Wartungsleistungen von Elektro‑ und Elektronikgeräten.
Was ist die Geräte-Retter-Prämie?
Die Geräte‑Retter‑Prämie ist das Nachfolgemodell des Reparaturbonus und gilt seit 12. Jänner 2026. Gefördert werden:
- 50 % der Reparatur-, Service- oder Wartungskosten
- Maximal EUR 130,- pro Gerät und Bon
- Maximal EUR 30,- für einen Kostenvoranschlag
Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über die offizielle Plattform: geräte-retter-prämie.at
Relevanz für Unternehmen: Warum die Geräte-Retter-Prämie für Unternehmen von Bedeutung ist
Auch wenn Unternehmen selbst nicht antragsberechtigt sind, ergeben sich in der Praxis steuerliche Berührungspunkte, etwa:
- bei gemischt genutzten Geräten (Homeoffice, EPU, Geschäftsführer*innen)
- bei Privatreparaturen von betrieblich genutzten Arbeitsmitteln
- bei Kostenteilungen zwischen Unternehmen und Privatperson
- bei der ordnungsgemäßen Verbuchung von Reparaturaufwand und Förderzuflüssen
Gerade bei EPU, Freiberufler*innen und KMU mit geringem Anlagevermögen ist eine saubere Abgrenzung entscheidend, um spätere Diskussionen im Rahmen von Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Welche Geräte sind förderfähig?
Gefördert werden Elektro‑ und Elektronikgeräte, die üblicherweise im privaten Haushalt verwendet werden, darunter insbesondere:
- Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke)
- Kleine Elektrogeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Staubsauger)
- IT‑Geräte (z. B. Laptops, Drucker)
- Unterhaltungselektronik
- Handgeführte Elektro‑Werkzeuge
- Gesundheitsgeräte (z. B. Blutdruckmessgeräte)
Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste auf der Förderwebsite.
Nicht jedes elektronische Gerät ist automatisch förderfähig, so sind zum Beispiel Smartphones und Handys nicht von der Geräte-Retter-Prämie erfasst.
Ablauf der Geräte-Retter-Prämie
1. Geräte-Retter-Bon online beantragen unter geräte-retter-prämie.at
2. Bon ausdrucken oder digital speichern
3. Reparatur bei registriertem Partnerbetrieb durchführen lassen
4. Auszahlung der Förderung auf das angegebene Bankkonto erhalten
Der Bon ist drei Wochen gültig. Die Fördereinreichung übernimmt der Partnerbetrieb.
Steuerliche Einordnung der Geräte-Retter-Prämie
Privat vs. Betriebsvermögen
Die Förderung ist für Privatpersonen vorgesehen. Wird ein betrieblich genutztes Gerät repariert, ist genau zu prüfen:
- Wem gehört das Gerät?
- Wird es ausschließlich betrieblich oder gemischt genutzt?
- Wer trägt die Reparaturkosten wirtschaftlich?
Behandlung der Förderung
Die Geräte-Retter-Prämie stellt keine Betriebseinnahme des Unternehmens dar, wenn sie einer Privatperson zufließt. Eine falsche Erfassung in der Buchhaltung kann zu steuerlichen Korrekturen führen.
Vorsteuer & Aufwand
Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ist besonders relevant:
- ob der volle Rechnungsbetrag oder
- nur der nicht geförderte Teil als Betriebsausgabe geltend gemacht werden darf.
Hier empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung.
Reparaturförderung braucht steuerliche Klarheit
Die Geräte Retter Prämie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltigen Konsums. Für KMU bringt sie allerdings keine unmittelbare Förderung, sondern vor allem Abgrenzungs- und Dokumentationsfragen.
- EPU
- KMU mit Homeoffice-Strukturen
- Einzelunternehmen und GmbH-Geschäftsführungen
ist eine saubere steuerliche Beurteilung entscheidend, um Risiken zu vermeiden und Vorteile korrekt zu nutzen.
Unser Tipp für die Nutzung des Geräte-Retter-Bonus
Prüfen Sie bei Reparaturen von Elektro- und IT-Geräten frühzeitig:
- Eigentumsverhältnisse
- Nutzung (privat/betrieblich)
- korrekte Buchung und Dokumentation
Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlich korrekten Abwicklung und zeigen, worauf bei Förderungen zu achten ist.
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