Investitionsprämie und Termine im Überblick
Investitionsprämie
Dank der COVID-19-Investitionsprämie wurde eine attraktive Förderung für Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen für Unternehmen geschaffen. Begünstigte Investitionen werden prinzipiell mit einem öffentlichen Zuschuss von 7 % gefördert, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/ Life Science sogar mit 14 %. Es sind allerdings verschiedene Fristen zu berücksichtigen, um in den Genuss der Investitionsprämie zu kommen. Kurz vor Ablauf der Antragsfrist werden jetzt noch einige wichtige Fristen und Zeiträume verlängert. Diese Verlängerungen bringen für umfangreichere Investitionsprojekte eine deutliche Entspannung mit sich:
Bei Antragsfrist bis 28.02.2021: Last-Minute-Erleichterungen
Die Frist für das Setzen der "ersten Maßnahme" (Investitionsbeginn durch Vertragsabschluss etc.) wird um drei Monate bis zum 31.05.2021 verlängert. Außerdem soll auch die Maximalfrist für den "Investitionsdurchführungszeitraum" (Investitionsabschluss durch Inbetriebnahme und Bezahlung) jeweils um ein Jahr verlängert werden, also bis 28.02.2023 bzw. für Investitionsvolumen übr 20 Mio. Euro bis 28.02.2025. Auch für die Abrechnung der tatsächlich getätigten prämienbegünstigten Investitionen soll es eine Erleichterung geben, indem diese nicht schon innerhalb von 3 Monaten sondern erst spätestens sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung an die aws zu übermitteln ist.
Die Änderungen der Rechtsgrundlage (Investitionsprämiengesetz und Förderungsrichtlinie) sind aber noch ausständig und müssen daher noch abgewartet werden.
BEACHTEN SIE: Die Frist für die Antragstellung wird NICHT verlängert. Die Anträge auf Investitionsprämie sind daher unverändert bis spätestens 28.02.2021 via aws-Fördermanager einzubringen.
Alle Termine im Überblick finden Sie hier:
Frist | bisher | neu |
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Antrag auf Investitionsprämie | 28.02.2021 | 28.02.2021 |
Erste Maßnahme | 28.02.2021 | 31.05.2021 |
Durchführungszeitraum (Investitionsvolumen bis 20 Mio EUR) | 28.02.2022 | 28.02.2023 |
Durchführungszeitraum (Investitionsvolumen über 20 Mio EUR) | 28.02.2024 | 28.02.2025 |
Abrechnung der Investitionen/Prämien | 3 Monate | 6 Monate |
Was sollten Sie nun tun?
- Prüfung, welche Investitionen aufgrund der Verlängerung der "ersten Maßnahmen" nun eventuell doch noch gefördert werden könnten.
- Prüfung, welche Investitionen innerhalb des nun verlängerten Investitionsdurchführungszeitraums (Februar 2023/ 2025) abgeschossen werden könnten.
- Entsprechende Anpassungen und/oder Ergänzungen der Förderanträge und deren fristgerechte Einbringung bis spätestens 28.02.2021!
- Die Durchführung einer anerkannten "ersten Maßnahme" iZm Neuinvestitionen bis spätestens 31.05.2021.
- Zeitgerechte Abrechnung der tatsächlich durchgeführten Investitionen innerhalb von sechs Monaten ab Inbetriebnahme/Bezahlung.
Gerne stehen Ihnen Steuerberater Nikolaus Raus, Finanzexpertin Elke Nowak und ihr Team für Fragen und Unterstützung beim Antragsverfahren zur Verfügung!