Neue Mindestinhalte für Dienstzettel und Dienstverträge
Seit dem 28. März 2024 gelten neue gesetzliche Anforderungen an Dienstzettel und schriftliche Dienstverträge gemäß der Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG). Diese Neuerungen betreffen alle Dienstverhältnisse, die ab diesem Datum neu beginnen, und umfassen eine Reihe zusätzlicher Angaben, die verpflichtend in die Dienstzettel bzw. Dienstverträge aufgenommen werden müssen.
Zwingende Zusatzangaben
Zu den neuen zwingenden Zusatzangaben, die in Verträgen enthalten sein müssen, gehören:
- Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren: Dies umfasst die Angabe, ob die Kündigung schriftlich oder mündlich erfolgen muss.
- Sitz des Unternehmens: Die Anschrift des Unternehmens muss klar angegeben sein.
- Kurzbeschreibung der Tätigkeit: Eine kurze Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten.
- Art der Auszahlung des Entgelts: Dies kann z. B. durch Banküberweisung oder Barzahlung erfolgen.
- Gegebenenfalls Vergütung von Überstunden; Es muss festgelegt werden, ob Überstunden vergütet oder durch Zeitausgleich abgegolten werden.
- Bei Schichtarbeit: Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen müssen klar definiert sein.
- Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers: Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen müssen klar definiert sein.
- Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit: Angaben zur Dauer und den Bedingungen einer etwaigen Probezeit.
- Gegebenenfalls Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung: : Falls zutreffend, muss der Anspruch auf Fortbildung dokumentiert werden.
Erweiterter Anwendungsbereich
Ab sofort müssen Dienstzettel bzw. schriftliche Dienstverträge auch für befristete Dienstverhältnisse von unter einem Monat und bei fallweise Beschäftigten ausgestellt werden. Dies stellt eine signifikante Erweiterung der bisherigen Praxis dar.
Verwaltungsstrafen bei Nichtausstellung
Erstmals hat der Gesetzgeber Verwaltungsstrafen für das Nichtausstellen und Nichtaushändigen von Dienstzetteln bzw. schriftlichen Dienstverträgen definiert. Diese reichen von 436,- EUR bis zu 2.000,- EUR im Wiederholungsfall. Dies stellt eine bedeutende Verschärfung der bisherigen Regelungen dar und unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung dieser neuen Vorgaben.
Unterstützung und Vorlagen
Wenn Sie Unterstützung bei der Anpassung der Dienstzettel und Dienstverträge benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen sicher, dass Ihre Dokumente den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei Fragen und weiteren Anliegen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Erstellung von Dienstzetteln und Dienstverträgen. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Fazit
Die Novellierung des AVRAG bringt erhebliche Änderungen und zusätzliche Anforderungen für Arbeitgeber mit sich. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich zeitnah mit den neuen Vorgaben vertraut machen und ihre Dienstzettel sowie Dienstverträge entsprechend anpassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die erweiterten Mindestinhalte und die neuen Strafen für Nichtausstellung unterstreichen die Wichtigkeit dieser Anpassungen.
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