Steuerliche Entlastung für Unternehmen 

durch NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge 


Seit dem 1. Juli 2025 entfällt in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Diese gesetzliche Änderung bringt für viele Unternehmen eine spürbare finanzielle Entlastung, insbesondere für Betriebe mit Fuhrpark oder regelmäßigem Fahrzeugbedarf.

Als Steuerberatungskanzlei informieren wir Sie über die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die sich aus dieser Änderung ergeben – und wie Sie davon profitieren können.


Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?


Keine NoVA bei Fahrzeuganschaffung

Die NoVA entfällt für Fahrzeuge, die nicht überwiegend zur Personenbeförderung bestimmt sind. Dazu zählen Transporter, Kastenwagen, Pritschenfahrzeuge und ähnliche Modelle, die typischerweise im betrieblichen Einsatz stehen.

Steuerliche Behandlung

Die NoVA war bisher Teil der Anschaffungskosten und beeinflusste die Bemessungsgrundlage für die Vorsteuer. Mit dem Wegfall reduziert sich der Gesamtpreis der Fahrzeuge, was sich positiv auf die Liquidität und Investitionsplanung auswirkt.

Rechnungslegung und Buchhaltung

Die Fahrzeugrechnungen sind künftig ohne NoVA auszustellen und entsprechend in der Buchhaltung zu erfassen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Buchhaltungssoftware und internen Prozesse diese Änderung korrekt abbilden.

Wichtige Hinweise für Unternehmen


  1. Investitionsentscheidungen überdenken
    Die steuerliche Entlastung kann die Anschaffung neuer Fahrzeuge attraktiver machen.
  2. Buchhaltungssysteme aktualisieren
    Prüfen Sie, ob Ihre Systeme die neue Regelung korrekt umsetzen.
  3. Verträge prüfen
    Bestehende Leasing- oder Kaufverträge sollten hinsichtlich der NoVA-Klauseln überprüft werden.
  4. Abgrenzung beachten
    Die Befreiung gilt nur für Fahrzeuge mit klarer Zweckbestimmung zur Güterbeförderung. Bei Mischformen wie Pick-ups ist eine genaue Prüfung erforderlich.

Praxisbeispiel


Ein Installationsbetrieb plant die Anschaffung von drei neuen Kastenwagen. Durch den Wegfall der NoVA spart das Unternehmen rund € 6.000 bis € 9.000 an Steuern – je nach Modell und Ausstattung. Diese Mittel können direkt in Werkzeug, Personal oder Marketing investiert werden.

Unsere Leistungen für Sie


Unsere erfahrenen Steuerberaterinnen und Steuerberater unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

  1. Analyse Ihrer Fahrzeugstrategie: Welche Modelle profitieren von der NoVA-Befreiung
  2. Buchhaltungs- und Systemanpassung: Wir helfen bei der korrekten Erfassung und Dokumentation
  3. Rechtssichere Umsetzung: Vermeidung von Fehlern bei der steuerlichen Behandlung
  4. Individuelle Beratung: Für Handelsbetriebe, Handwerksunternehmen, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Fuhrparkverantwortliche

Nutzen Sie die Gelegenheit zur steuerlichen Optimierung und lassen Sie sich individuell beraten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – und bleiben Sie steuerlich immer einen Schritt voraus.

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