Steuerliche Schwerpunkte im Regierungsprogramm 2025-2029 in Österreich


Am 27. Februar 2025 präsentierte die österreichische Bundesregierung das Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029. Das Programm enthält zahlreiche steuerliche Neuerungen, die darauf abzielen, das Steuersystem zu modernisieren, die Wirtschaft zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu stärken. Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen erläutert.

Einkommensteuer: Entlastung und Modernisierung


Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes

Das derzeitige Einkommensteuergesetz (EStG) stammt aus dem Jahr 1988. Die Regierung plant eine vollständige Überarbeitung mit dem Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen und an moderne Gegebenheiten anzupassen. Schwerpunkte dieser Reform sind:

  1. Entbürokratisierung und Digitalisierung:
    1. Optimierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung durch digitale Lösungen.
  2. Anpassung von Freibeträgen:
    1. Überprüfung und mögliche Erhöhung des Veranlagungsfreibetrags und der Werbungskostenpauschale.
  3. Reform der außergewöhnlichen Belastungen:
    1. Vereinfachung der Regelungen zur Berücksichtigung besonderer finanzieller Belastungen.

EstG-Spitzensteuersatz

Der derzeitige Spitzensteuersatz von 55% wird um weitere vier Jahre verlängert. Diese Maßnahme soll zur Budgetkonsolidierung beitragen und die Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben sicherstellen.

Inflationsanpassung

Ein Drittel der automatischen Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (sogenannte "kalte Progression") wird ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerstufen langsamer als die Inflation ansteigen. Dadurch steigen die Steuerlasten real leicht an.

Überstunden und Zuschläge

Ab 2027 sollen steuerliche Begünstigungen für Überstunden und entsprechende Zuschläge eingeführt werden, vorbehaltlich der Budgetlage. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Mehrarbeit finanziell attraktiver zu gestalten und die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Freibetrag für Sonderzahlungen

Der steuerfreie Betrag für sonstige Bezüge (wie das 13. und 14. Monatsgehalt, derzeit 620 EUR) wird erhöht. Dies soll die Attraktivität dieser Sonderzahlungen steigern und die Kaufkraft der Arbeitnehmer*innen stärken.

Steuerfreie Zuwendungen

Die Regierung plant, die Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer*innen, beispielsweise bei Betriebsveranstaltungen oder steuerfreien Gutscheinen, zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

Basispauschalierung

Die Grenzen für die Basispauschalierung, einschließlich der Vorsteuerpauschalierung, werden angehoben:

  1. Ab 2025: Erhöhung auf 320.000 EUR Umsatz und 13,5% Pauschale.
  2. Ab 2026: Erhöhung auf 420.000 EUR Umsatz und 15% Pauschale.

Diese Anpassungen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen und die steuerliche Abwicklung vereinfachen.

Zuverdienst für Pensionist*innen

Ein neues Modell des Zuverdienstes für Personen in Alterspension wird eingeführt, um den Verbleib älterer Arbeitnehmer*innen im Erwerbsleben zu erleichtern und ihre Erfahrung weiterhin nutzbar zu machen.

Immobilienertragsteuer

Im Jahr 2025 sollen Gewinne aus Umwidmungen von Grundstücken steuerlich effektiver erfasst werden. Diese Maßnahme betrifft sowohl juristische als auch natürliche Personen und zielt darauf ab, Spekulationen einzudämmen und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Maßnahmen im Immobilienbereich


Grunderwerbsteuer auf Share Deals

Um große Immobilientransaktionen, insbesondere sogenannte Share Deals, steuerlich effektiver zu erfassen, wird ab dem 1. Juli 2025 eine Anpassung der Grunderwerbsteuer (GrESt) vorgenommen. Beispielsweise ist eine stärkere Zusammenrechnung verbundener Erwerber*innen geplant. Details zu diesen Maßnahmen werden noch bekannt gegeben.

Ersterwerb von Eigenheimen

Es wird geprüft, staatliche Nebengebühren sowie die Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims abzuschaffen. Dies könnte den Erwerb von Wohneigentum erleichtern und insbesondere jungen Familien zugutekommen.

Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien

Der Vorsteuerabzug für sogenannte Luxusimmobilien soll abgeschafft werden. Diese Maßnahme dient der Betrugsbekämpfung und soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Unternehmensbezogene Maßnahmen


Mitarbeiterprämien

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie wird auf bis zu 1.000 EUR erhöht. Dies soll die Motivation der Arbeitnehmer*innen steigern und Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Mitarbeiter*innen steuerlich begünstigt zu belohnen.

Gewinnfreibetrag für Unternehmen

Um Investitionen anzukurbeln, plant die Regierung eine Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen

Anreize für klimafreundliche Investitionen

Unternehmen, die in nachhaltige Technologien und CO₂-arme Lösungen investieren, sollen von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Weitere steuerliche Maßnahmen


Forschungsprämie

Die Forschungsprämie für Unternehmen soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert werden. Ziel ist es, Österreich als Innovationsstandort zu stärken und technologische Fortschritte zu fördern.

Digitalsteuer und Plattformbesteuerung

Die Regierung plant eine strengere Kontrolle der Besteuerung digitaler Plattformen. Dies betrifft insbesondere internationale Online-Unternehmen, die in Österreich Gewinne erzielen, aber bisher geringe Steuerbeiträge leisten.

Lassen Sie sich professionell beraten!


Die steuerlichen Änderungen im Regierungsprogramm 2025-2029 sind komplex und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Eine professionelle Steuerberatung hilft Ihnen, alle Neuerungen optimal zu nutzen, steuerliche Vorteile zu maximieren und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Ob Einkommensteuer, Unternehmensbesteuerung oder Personalverrechnung – ein erfahrener Steuerberater unterstützt Sie bei:

  1. Steueroptimierung: Reduzierung Ihrer Steuerlast durch gezielte Maßnahmen
  2. Immobilienbesteuerung: Beratung zu Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer & Share Deals
  3. Digital- & Unternehmenssteuern: Compliance und Optimierung Ihrer Steuerstrategie

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Regierungsprogramm kurz und knapp

  1. Welche Änderungen gibt es bei der Einkommensteuer im Regierungsprogramm 2025-2029?
    1. Das Einkommensteuergesetz soll vereinfacht werden, der Spitzensteuersatz von 55% bleibt bestehen, und Freibeträge sowie Pauschalierungen werden angepasst.
  2. Werden Immobilienkäufe steuerlich entlastet?
    1. Ja, für Erstkäufer*innen wird geprüft, die Grunderwerbsteuer und andere staatliche Nebengebühren abzuschaffen.
  3. Gibt es Änderungen bei der Immobilienertragsteuer?
    1. Ja, Gewinne aus Umwidmungen werden effektiver besteuert, um Spekulationen zu begrenzen.
  4. Wird die Digitalsteuer in Österreich verschärft?
    1. Ja, die Regierung plant strengere Regeln zur Besteuerung digitaler Plattformen und Online-Dienstleistungen.
  5. Gibt es neue Anreize für Forschung & Entwicklung?
    1. Die Evaluierung der Forschungsprämie ist angedacht, die Förderung wird bestehen bleiben. Hauptziel ist die Festigung der Forschungsprämie.

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