Reparaturbonus für Unternehmen und Privat


Gute Nachrichten für Umweltbewusste und Sparfüchse: Der Reparaturbonus ist wieder da! Schenken Sie Ihren Elektrogeräten ein zweites Leben mit dem Reparaturbonus finanziert durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der EU. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren von dieser umweltfreundlichen Initiative.

Holen Sie sich 50% der Reparaturkosten für Elektrogeräte zurück!

Bei der Reparatur von Elektrogeräten aus den Bereichen Haushalt, Freizeit, Garten (Laptop, Drucker, Kaffeemaschine, Geschirrspüler usw.) erhalten Sie mit dem Reparaturbonus 50% der Reparaturkosten zurück – bis maximal 200€.

Reparaturbonus leicht gemacht: So funktionierts!

Der Prozess, um den Reparaturbonus zu nutzen, ist denkbar einfach. Zuerst beantragen Sie den Reparaturbon online über die offizielle Website reparaturbonus.at. Nachdem Sie den Bon erhalten haben, lösen Sie ihn bei einem der 2000 Partnerbetriebe ein, lassen Ihr Gerät reparieren und begleichen die Rechnung direkt beim Partner. Dieser reicht die Förderung ein, und die Auszahlung erfolgt automatisch auf das bei Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.

Alle 2000 Partnerbetriebe finden Sie auf der Reparaturbonus-Website.

  1. Reparaturbon online beantragen
  2. Reparaturbon herunterladen, digital speichern oder ausdrucken
  3. Gerät reparieren lassen, Reparaturbon einlösen und Rechnungsbetrag begleichen. Der Partnerbetrieb übernimmt die Fördereinreichung.
  4. Die Förderung wird auf das bei Reparaturbon-Erstellung angegebene Konto ausbezahlt.
  5. Fertig!

Was ist neu beim Reparaturkostenbonus?

Seit 25. September 2023 muss der Rechnungsbetrag beim Partnerbetrieb in voller Höhe beglichen werden. Die Förderung wird daraufhin direkt an den Kunden ausbezahlt. Deshalb muss bei der Bon-Erstellung der IBAN angegeben werden. Der Partnerbetrieb kümmert sich um den Refundierungsantrag. Mit dem Bonus-Tracker können Sie als Kund*in nachverfolgen, wie weit die Bearbeitung des jeweiligen Bons fortgeschritten ist. Den Bonus Tracker finden Sie hier.

Buchhalterischer Umgang mit Förderungen

Der Reparaturbonus muss korrekt in ihrer Buchhaltung erfasst werden – und hier kommen wir ins Spiel. Unsere Expert*innen kümmern sich darum, dass bei Ihnen alles korrekt verbucht wird. Nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf und erleichtern Sie sich den administrativen Aufwand!

Kontaktieren!

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da!

Kontakt aufnehmen!