Steuerliche Erleichterungen bei Hochwasserschäden:

Entlastung von Betroffenen


Die jüngsten Hochwasserereignisse haben in vielen Teilen Österreichs erhebliche Schäden angerichtet. Neben den Soforthilfen der Regierung gibt es für betroffene Privatpersonen und Unternehmen auch steuerliche Erleichterungen, um die finanzielle Belastung zu mindern. Das Finanzministerium hat in seiner aktuellen Information verschiedene Maßnahmen für Hochwassergeschädigte vorgestellt.

Wichtige steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserkatastrophen

Im Abgabenbereich können folgende steuerliche Erleichterungen in Anspruch genommen werden:

  1. Zahlungsaufschub und Stundungen:
    1. Steuerpflichtige, die aufgrund von Hochwasserschäden in Liquiditätsprobleme geraten sind, können bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Stundung oder einen Aufschub der Steuerzahlungen beantragen. Dies betrifft unter anderem die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.
  2. Herabsetzung von Vorauszahlungen:
    1. Um die laufende Steuerlast zu senken, können betroffene Unternehmer*innen und Selbstständige eine Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr beantragen. Voraussetzung ist, dass durch die Hochwasserschäden mit einem niedrigeren Einkommen gerechnet wird.
  3. Nachsicht und Erlass von Steuern:
    1. In besonders gravierenden Fällen kann das Finanzamt Steuern teilweise oder ganz erlassen, um existenzbedrohende finanzielle Situationen zu vermeiden. Dies erfordert eine detaillierte Darlegung der wirtschaftlichen Lage des Betroffenen.
  4. Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen:
    1. Privatpersonen können Aufwendungen, die zur Beseitigung von Hochwasserschäden entstanden sind, als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen.
  5. Vereinfachte Antragsstellung:
    1. Das Finanzministerium hat angekündigt, dass Anträge auf Steuererleichterungen formlos gestellt werden können, was den bürokratischen Aufwand für Betroffene verringern soll. Auch Zahlungsaufschübe und Stundungen können auf diesem Weg beantragt werden.

Zusätzliche Maßnahmen für Unternehmen

Neben den allgemeinen steuerlichen Erleichterungen gibt es für betroffene Unternehmen spezielle Unterstützungsmaßnahmen:

  1. Betriebswirtschaftliche Beratung:
    1. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet in Kooperation mit Steuerberater*innen betriebswirtschaftliche Beratung an, um betroffenen Unternehmen durch die Krise zu helfen. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
  2. Förderungen und Zuschüsse:
    1. Unternehmen können zusätzliche finanzielle Hilfen wie Zuschüsse oder Förderungen beantragen, um die Wiederaufnahme des Betriebs zu erleichtern.

Voraussetzungen und Antragsstellung

Die Inanspruchnahme dieser steuerlichen Erleichterungen setzt voraus, dass der*die Betroffene direkt von einer Hochwasserkatastrophe geschädigt wurde. Ein offizieller Nachweis, etwa eine Schadensbestätigung der örtlichen Behörden, ist in der Regel erforderlich. Die Anträge können formlos beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Fazit

Die steuerlichen Maßnahmen des Finanzministeriums bieten wertvolle Unterstützung für Hochwasseropfer. Sie helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und den Weg zur wirtschaftlichen Erholung zu ebnen. Betroffene sollten so rasch wie möglich die verfügbaren Maßnahmen nutzen, um die bestmögliche Entlastung zu erhalten.

Wir sind für Sie da!

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Beantragung der steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

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