Bildungskarenz wird durch Weiterbildungsbeihilfe ersetzt


Ab 2026 tritt in Österreich ein neues Fördermodell für berufliche Aus- und Weiterbildung in Kraft: die Weiterbildungsbeihilfe und die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe. Sie lösen das bisherige Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit ab und bringen wesentliche Änderungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende mit sich.

Wann tritt die Neuerung in Kraft: Neue Anträge sind laut der Arbeiterkammer voraussichtlich erst mit 08.06.2026 möglich (Stand Jänner 2026).

Ziel der neuen Regelung

Mit der neuen Bundesrichtlinie verfolgt das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) das Ziel, Weiterbildungsmaßnahmen treffsicherer, arbeitsmarktorientierter und budgetär nachhaltiger zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung geringqualifizierter Beschäftigter sowie auf der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt.

Die zwei neuen Förderinstrumente im Überblick


Weiterbildungsbeihilfe (WBB) – Bildungskarenz neu gedacht

Die Weiterbildungsbeihilfe unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während einer Weiterbildungszeit (Bildungskarenz) finanziell und dient der Existenzsicherung während der Ausbildung.

Wesentliche Eckpunkte:

  1. Mindestdauer der Ausbildung: 2 Monate
  2. Mindestausmaß: 20 Wochenstunden (bzw. 16 Stunden bei Kinderbetreuungspflichten)
  3. Maximaler Förderzeitraum: 12 Monate innerhalb von 4 Jahren
  4. Einkommensabhängige Beihilfe mit Mindesttagsatz von EUR 41,49 (2026)
  5. Arbeitgeberbeteiligung von 15 %, wenn das monatliche Bruttoeinkommen über der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (EUR 3.465,- brutto) liegt
  6. Für Personen mit niedrigerem Einkommen ist vorab eine verpflichtende Bildungsberatung beim AMS erforderlich
  7. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in ist weiterhin notwendig, nach erfolgreicher Prüfung durch das AMS wird diese auch gültig
  8. Ein Zuverdienst während einer Weiterbildungszeit ist nur dann möglich, wenn vor Ausbildungsbeginn das Dienstverhältnis seit mindestens 26 Wochen besteht

Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) – Lernen neben reduzierter Arbeitszeit

Die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % bis maximal 50 % reduzieren, um parallel eine Weiterbildung zu absolvieren.

Wesentliche Eckpunkte:

  1. Mindestdauer der Ausbildung: 4 Monate
  2. Mindestausmaß: 10 Wochenstunden (bzw. 8 Stunden bei Kinderbetreuungspflichten)
  3. Maximaler Förderzeitraum: 24 Monate innerhalb von 4 Jahren
  4. Beihilfe richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion
  5. Keine verpflichtende Bildungsberatung
  6. Keine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebenden

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?


  • Förderbar sind Arbeitnehmende:
    1. mit einem aufrechten, arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis in Österreich
    2. mit mindestens 12 Monaten durchgehender Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgebenden
    3. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    4. die keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen
  • Nicht förderbar sind unter anderem:
    1. Personen in Kurzarbeit
    2. Lehrlinge
    3. Personen mit bestehendem Pensionsanspruch
    4. Beziehende von Kinderbetreuungsgeld zum Zeitpunkt der Antragstellung (sofern der Bezug innerhalb der letzten 26 Wochen lag)
  • Welche Aus- und Weiterbildungen sind förderfähig?


  • Gefördert werden ausschließlich arbeitsmarktrelevante, überbetrieblich verwertbare Qualifizierungen, darunter:
    • Fachliche Weiterbildungen
    • Umschulungen
    • Studien (ab einer bestimmten ECTS-Anzahl)
  • Nicht förderfähig sind z. B.:
    • Hobby- und Freizeitkurse
    • Pflichtfortbildungen
    • rein digitale Selbstlernkurse ohne Live-Anteil
    • betriebsinterne Schulungen beim karenzierenden Arbeitgebenden
  • Bedeutung für Unternehmen und steuerliche Beratung


  • Für Unternehmen bedeutet die neue Regelung:
    1. Mehr Planungssicherheit, aber auch mehr Verantwortung bei Bildungskarenz
    2. Teilweise Kostenbeteiligung bei höherem Einkommen
    3. Klare Anforderungen an Vereinbarungen und Nachweise
  • Aus steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, insbesondere bei:
    1. Gestaltung von Bildungskarenz- und Bildungsteilzeitvereinbarungen
    2. Einschätzung der Lohnnebenkosten
    3. Abgrenzung zu anderen Förderungen
  • Was bedeutet das für die Weiterbildung im beruflichen Kontext?

    Die neue Weiterbildungsbeihilfe bringt einen Paradigmenwechsel in der geförderten Erwachsenenbildung. Sie ist stärker auf arbeitsmarktpolitische Wirkung ausgerichtet und verlangt sowohl von Arbeitnehmer*innen als auch von Arbeitgeber*innen eine sorgfältige Vorbereitung. 

    Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren und wirtschaftlich optimalen Umsetzung von Weiterbildungsmodellen in Ihrem Unternehmen.

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