Ihr Onlineshop und seine Umsatzsteuer


Mit 1. Juli 2021 ändert sich die steuerliche Behandlung von Onlineshops für die gesamte Europäische Union. Von den Steueränderungen sind sowohl innereuropäische Unternehmen als auch außereuropäische Betriebe betroffen, die im internationalen und nationalen Warenverkehr tätig sind und Verkäufe übers Internet tätigen.

Sofortige Umsatzsteuer für Onlineshop-Betreiber*innen


Am 1. Juli 2021 fällt die Lieferschwelle für den Versandhandel für B2C, somit sind Unternehmen in der EU schon ab einem Cent Umsatz dazu verpflichtet, diesen im Bestimmungsland zu versteuern. Kleinstunternehmen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind davon ausgenommen. Für die Erklärung und die Abfuhr der Umsatzsteuer an das Finanzamt kann der EU One-Stop-Shop (EU-OSS) genutzt werden.

Diese gesetzlichen Änderungen können eine aufwändige Umstellung Ihres Onlineshops bedeuten.

Trotz dieser Gesetzesänderung bleiben einige Besonderheiten, die es beim Betreiben eines Webshops zu beachten gilt.

Unsere Expertise in diesem Bereich kommt nicht von ungefähr: Schon seit vielen Jahren betreuen unsere Steuerberater*innen und Buchhalter*innen die steuerliche Abwicklung von Onlineshops unserer Kunden. Das Erstellen von rechtskonformen Webshops gehört außerdem zu unserem Portfolio im Bereich der Digital Solutions.

Es gilt zu bedenken: steuerliche Behandlung von Onlineshops ist in vielen Fällen komplexer als angenommen, darum empfehlen wir hier die Unterstützung eines Profis.


Unsere Tipps für Onlineshop-Betreiber*innen


  1. Unterscheiden Sie bereits im Registrierungsprozess zwischen B2C und B2B
  2. Richten Sie bis zur Umsetzung der neuen Regelungen ein "Frühwarnsystem" ein, das vor dem Erreichen der jeweiligen Lieferschwelle erinnert
  3. Halten Sie sich an die Aufzeichnungspflicht für Plattformen
  4. Beantragen Sie eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikation) in Österreich
  5. Langfristig denken: ein ausgefuchstes Software-, Warenwirtschafts- und Logistiksystem erspart Ihnen Zeit, Geld und Nerven
  6. Richten Sie ein gutes Retourenmanagement ein
  7. Bieten Sie einen Kundenservice an
  8. Holen Sie sich den steuerlichen Rat von COUNT IT TAX

Ein Onlineshop bietet viele Vorteile.

Holen Sie sich unsere Advisory Services und starten Sie im Onlinehandel durch!

Advisory

Buchhaltung & Steuern für Online-Händler


Lieferschwellen, Vertrieb auf verschiedenen Plattformen, Verkauf im europäischen Ausland oder Drittländern, Datenschutz, Vorsteuerabzug – es gibt viel zu beachten für Unternehmer*innen, die im Onlinehandel tätig sind oder Fuß fassen wollen. Unsere Spezialist*innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung und liefern die Antworten auf Ihre Fragen – sowohl in der Buchhaltung als auch bei Steuerthemen.

Wie praktisch wäre es, wenn das Buchhaltungsprogramm diese Steuern automatisch berücksichtigt? Oft gibt es weder eine funktionierende Schnittstelle noch geeignete Anleitungen zum verlustlosen Datenexport. Geltende Steuersätze werden in den wenigsten Fällen richtig erkannt und manuelle Datenübertragung zwischen den Systemen kostet sehr viel Zeit und Geld.


Wir haben uns dieses Problems angenommen und verschiedene Wege geschaffen, Ihre Daten lückenlos und sicher von Ihrem Onlineshop in Ihr Buchhaltungs- oder Rechnungsprogramm zu übertragen.

Eine Schnittstelle zwischen Ihrem Onlineshop, Ihrem Buchhaltungssystem und bestenfalls noch Ihrem Warenwirtschaftssystem erleichtert Ihre Prozesse ungemein – wir helfen Ihnen, in den digitalen Flow zu kommen – Lassen Sie uns Ihre Schnittstelle sein.


Ihre Vorteile


Wir bieten Ihnen bei COUNT IT umfassende Services, die über die reine Steuerberatung hinausgehen. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten sind breit aufgestellt und wir begeben uns mit Leidenschaft auf die Suche nach einer Lösung für jedwede Problemstellung.

  1. Ausnutzung von Schnittstellen
  2. Erfahrung mit verschiedenen Datenformaten
  3. Auswertung von Umsätzen und Umsatzsteuern in Ihren Absatzländern
  4. Automatisierte Zuordnung von Zahlen und Rechnungen
  5. Registrierung und Voranmeldung übernehmen wir für Sie
  6. Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Onlineshops
  7. Kostenersparnis durch digitale Abwicklung
  8. Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  1. Beratung zu Zahlungsarten
  2. Informationen zu Onlineshop-Versicherungen
  3. Übernahme von steuerlichen Pflichten wie Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  4. Export und Aufbereitung von Geschäftsergebnissen und Verkaufszahlen aus Ihrem Online-Shop-System/Ihren Marktplätzen
  5. Persönliche Betreuung
  6. Steuerrechtliche Sicherheit

Was ist der One Stop Shop?


Mit dem One Stop Shop (OSS) wird die neue Form der Umsatzsteuerabgaben erleichtert. Ab dem 1. Juli 2021 können Unternehmen die anfallende Umsatzsteuer über dieses elektronische Portal erklären und bezahlen. Möchten Sie die Sonderregelungen des OSS verwenden, entfällt die Verpflichtung, sich im jeweiligen Mitgliedsstaat zur Umsatzsteuer registrieren zu müssen. Die Umsatzsteuer muss beispielsweise mit dem One Stop Shop nur in einem Mitgliedstaat erklärt werden.

Die genauen Bestimmungen finden Sie im Unternehmensserviceportal des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Bei Fragen sind wir für Sie da!

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Von der Gründung bis zur Erweiterung


Ob Sie nun schon einen Onlineshop haben oder einen einrichten möchten – wir stehen Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Erfahrung in verschiedenen Branchen spricht für sich. Dabei profitieren Sie nicht nur aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht, auch im Bereich der IT können wir Sie tatkräftig mit Lösungen für Schnittstellen, Umprogrammierungen oder der Neugründung Ihres perfekten Onlinehandels unterstützen.

Zur Webshop-Lösung von eCOUNT!

Shop-SystemeWir empfehlen Ihnen eine individuelle Lösung aus unserer IT-Abteilung. Hier geht es zum Webshop-Service von COUNT IT.
Faktura/RechnungssoftwareUnser Know-how umfasst Billbee, everbill, EasyBill, Amainvoice und weitere gängige Softwaresysteme. Bei Bedarf schaffen wir eine Schnittstelle zwischen Fakturaprogramm und Buchhaltungssoftware für Sie.
BuchhaltungssoftwareMicrosoft Dynamics NAV, Microsoft Dynamics 365 Business Central, BMD, Datev-Exporte mit Schnittstelle zu BMD, weitere Softwaresysteme auf Anfrage.

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