Doppelbudget 2027/2028 in Österreich beschlossen: das müssen Unternehmen und KMU jetzt wissen


Kurz zusammengefasst

  • Der Nationalrat hat das Doppelbudget 2027/2028 am 10. Juli 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen; das zugehörige Budgetbegleitgesetz wurde bereits am 6. Juli 2026 verabschiedet.
  • Ziel ist die Rückführung des Budgetdefizits von 4,2 % auf 3 % des BIP bis 2028, um das EU-Defizitverfahren zu beenden.
  • Wichtigste Entlastung für Unternehmen: Der Dienstgeberbeitrag (FLAF - Familienlastenausgleichsfonds) sinkt ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 % – die größte Lohnnebenkostensenkung seit 2016.
  • Wichtigste Mehrbelastung: Die Körperschaftsteuer steigt ab 2028 auf 24 % für Gewinnanteile über 1 Million Euro (bis EUR 1 Mio. bleibt es bei 23 %).
  • Weitere relevante Änderungen: Einschränkung des Gewinnfreibetrags (2027–2029), Wegfall von Arbeitsplatz- und Telearbeitspauschale (ab 2027), neuer Sachbezug für E-Dienstwagen (ab 2027) sowie eine Ausschüttungsfiktion bei offenen Gesellschafter-Verrechnungskonten (ab 2027).


Was wurde am 10. Juli 2026 beschlossen? 


Der Nationalrat hat am 10. Juli 2026 nach dreitägiger Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS das Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 sowie den Bundesfinanzrahmen bis 2031 beschlossen. Bereits am 6. Juli 2026 war das dazugehörige Budgetbegleitgesetz verabschiedet worden. Dies soll die konkrete Umsetzung der Budgetziele sicherstellen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, bringt dieses Gesetzespaket eine Reihe von Änderungen, die frühzeitig in die Planung einbezogen werden sollten.

Wie sieht der budgetpolitische Rahmen aus?


Ausgangspunkt der Budgetplanung ist ein Defizit von 4,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr erreicht wurde. Der Konsolidierungspfad sieht eine Rückführung auf 3,5 % im Jahr 2027 und auf 3 % im Jahr 2028 vor. Diese Grenze ist im Rahmen des EU-Defizitverfahrens vorgegeben. Gelingt dies, kann Österreich das laufende Defizitverfahren der EU wieder verlassen. Die Staatsschuldenquote steigt hingegen weiter: von 81,5 % im Vorjahr auf prognostizierte 83,8 % im Jahr 2028 und bis 2031 auf rund 85 % des BIP.

Die Nettokonsolidierung beträgt 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2028. Da die Regierung gleichzeitig gezielte Offensivmaßnahmen setzen will, ergeben sich real 2,1 Milliarden Euro (2027) bzw. 5 Milliarden Euro (2028) an Konsolidierungsvolumen. Finanzminister Markus Marterbauer bezeichnete das Paket im Plenum als "Gesamtkunstwerk" aus Defizitabbau, Standortinvestitionen und Strukturreformen.

Wie stark sinken die Lohnnebenkosten für Unternehmen? 


Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF-DB) sinkt ab dem Kalenderjahr 2028 von 3,7 % auf 2,7 % der Beitragsgrundlage. Das ist die vierte und zugleich größte Reduktion dieses Beitrags seit 2016. Diese Entlastung kommt allen lohnzahlenden Betrieben branchenübergreifend zugute und wirkt sich besonders stark bei personalintensiven Unternehmen wie im Handwerk, Handel, Gastgewerbe oder in der Pflege aus, da sich die Entlastung an der Lohnsumme bemisst.

Gegenfinanziert wird diese Senkung unter anderem durch den Wegfall der bisherigen DB-Befreiung für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr: Ab 2028 sind Dienstgeberbeiträge künftig auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fällig. Betriebe mit einem überdurchschnittlichen Anteil älterer Belegschaft sollten die Nettowirkung der Maßnahme für ihren Betrieb im Detail durchrechnen. Zusätzlich müssen Unternehmen ab 2027 bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeitenden entrichten, was mit dem weiterhin offenstehenden Zugang zu AMS-Förderprogrammen für ältere Beschäftigte begründet wird.

Wie verändert sich die Körperschaftsteuer ab 2028? 


Für Kapitalgesellschaften wird ein gestaffelter Körperschaftsteuersatz eingeführt: Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 1 Million Euro bleibt es beim bisherigen Satz von 23 %. Für den darüberliegenden Einkommensteil gilt künftig ein Satz von 24 %. Diese Regelung tritt für Wirtschaftsjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt auch für Unternehmensgruppen. Hier bezieht sich die 1-Million-Euro-Grenze auf das gesamte Gruppeneinkommen und steht der Gruppe nur einmal zu. Für die weit überwiegende Zahl an österreichischen KMU mit Gewinnen unterhalb dieser Schwelle ändert sich an der Steuerbelastung nichts. Wachstumsstarke Betriebe, die sich der 1-Million-Grenze nähern, sollten die Auswirkungen jedoch rechtzeitig in ihre Steuerplanung einbeziehen.

Was ändert sich beim Gewinnfreibetrag?


Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag eingeschränkt: Für Wirtschaftsjahre, die zwischen 2027 und 2029 beginnen, kann der Freibetrag oberhalb des Grundfreibetrags nicht mehr durch den Ankauf begünstigter Wertpapiere gedeckt werden. In diesem Zeitraum zählen ausschließlich Investitionen in körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer. Erst für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2029 soll die Wertpapierdeckung wieder möglich sein. Der Grundfreibetrag von 15 % bis zu einem Gewinn von EUR 33.000,- bleibt davon unberührt und ist weiterhin ohne Investitionserfordernis nutzbar.

Welche Pauschalen fallen weg?


Die Arbeitsplatzpauschale für Selbständige entfällt ab 2027 ersatzlos, ebenso die Telearbeitspauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Weiterhin geltend gemacht werden können hingegen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung sowie Ausgaben für ergonomisches Mobiliar am Heimarbeitsplatz außerhalb eines Arbeitszimmers (bis zu EUR 300,- im Jahr).


Die bisher steuerfreie Privatnutzung elektrischer Dienstfahrzeuge endet mit 31. Dezember 2026. Ab 1. Jänner 2027 ist auch für E-Fahrzeuge ein steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen: zunächst 0,375 % der Anschaffungskosten (gedeckelt bei Anschaffungskosten bis EUR 48.000,-, maximal EUR180,- pro Monat), ab 2028 steigt dieser auf 0,625 % (maximal EUR 300,- pro Monat). Die Neuregelung betrifft auch Bezugsumwandlungen und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer*innen. Unternehmen, die aktuell Fuhrpark- oder Beschaffungsentscheidungen treffen, sollten diese neue Kostenkomponente in ihre Kalkulation aufnehmen.

Was ändert sich bei Gesellschafter-Verrechnungskonten?


Für GmbHs mit offenen Gesellschafterforderungen wird eine gesetzliche Ausschüttungsfiktion eingeführt: Forderungen der Gesellschaft gegenüber beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (natürliche Personen), die zum Bilanzstichtag nicht ausgeglichen oder in ein fremdübliches, verzinstes Darlehen umgewandelt wurden, gelten künftig als verdeckte Ausschüttung mit sofortiger Kapitalertragsteuerpflicht von 27,5 %. Bei einer Beteiligung von mindestens 10 % greift diese Regel erst ab einem Forderungsbetrag von EUR 50.000,-. Die Regelung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2027 enden. Betroffene Gesellschaften sollten bestehende Verrechnungskonten zeitnah prüfen und gegebenenfalls fremdübliche Darlehensverträge aufsetzen.

Welche weiteren Maßnahmen betreffen Unternehmen?


  • Konjunkturbooster 2027: Investitionsanreiz für heimische Unternehmen im Volumen von rund 200 Millionen Euro, um Beschäftigung zu sichern und Wachstum zu unterstützen.
  • Paketsteuer: Neue Abgabe auf Paketzustellungen. Unverpackte oder minimal verpackte Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sind ausdrücklich ausgenommen.
  • Bankenabgabe: Die Stabilitätsabgabe für Banken wird verlängert, im Gegenzug sinkt der Satz ab 2030 wieder auf das Niveau vor dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025.
  • Agrardiesel: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird die Agrardieselvergütung für 2026 und 2027 fortgeführt, abgewickelt über die Agrarmarkt Austria.
  • Immobilienertragsteuer: Beim Verkauf von Grundstücken des sogenannten Altvermögens steigt die pauschale Bemessungsgrundlage, wodurch sich die effektive Immobilienertragsteuer erhöht. Das betrifft auch Umwidmungsgewinne.
  • Steuerbetrugsbekämpfung: Fortführung des mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 eingeschlagenen Kurses, unter anderem mit schärferen Regelungen bei der unbaren Einfuhrumsatzsteuer-Verrechnung und verbesserter Datenanalyse im steuerlichen Bereich.


Fazit: Was sollten Unternehmen jetzt tun?


Das Doppelbudget 2027/2028 verfolgt für die Wirtschaft einen zweigleisigen Kurs: Auf der einen Seite steht eine spürbare strukturelle Entlastung des Faktors Arbeit durch die Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028. Dies ist ein Vorteil, von dem insbesondere personalintensive KMU profitieren. Auf der anderen Seite stehen gezielte Gegenfinanzierungsmaßnahmen wie der Wegfall von Pauschalen, die Einschränkung des Gewinnfreibetrags, neue Sachbezugsregeln für E-Dienstwagen sowie eine höhere Körperschaftsteuer für große Gewinne oberhalb von 1 Million Euro.

Da viele Regelungen zeitlich gestaffelt in Kraft treten – manche bereits 2027, andere erst 2028 – empfiehlt es sich, die eigene Unternehmenssituation frühzeitig zu analysieren und steuerliche Gestaltungsspielräume rechtzeitig zu nutzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Änderungen zu identifizieren und in Ihre Steuer- und Personalplanung zu integrieren. Sprechen Sie uns an!

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