Bis 30. September handeln und steuerliche Vorteile sichern
Der 30. September ist für viele österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer ein wichtiger Stichtag. Neben gesetzlichen Fristen bieten sich bis dahin zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung und Liquiditätssicherung.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Themen zusammengestellt, die Sie jetzt prüfen sollten.
Jahresabschluss 2025 rechtzeitig beim Firmenbuch einreichen
Kapitalgesellschaften wie insbesondere GmbHs und AGs sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Firmenbuch offenzulegen. Der Jahresabschluss muss grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Firmenbuch eingereicht werden.
Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 endet die Frist somit am 30. September 2026.
Betroffen sind insbesondere:
- GmbHs
- AGs
- FlexKapG/Flexible Kapitalgesellschaften
- bestimmte Personengesellschaften ohne natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter
Mögliche Folgen bei Fristversäumnis
Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht eingereicht, können automatische Zwangsstrafen verhängt werden. Diese betreffen sowohl die Gesellschaft selbst als auch die gesetzlichen Vertreter*innen (z. B. Geschäftsführer*innen).
Praxistipp
Prüfen Sie rechtzeitig, ob der Jahresabschluss bereits erstellt, beschlossen und für die elektronische Übermittlung vorbereitet wurde. Gerade gegen Ende September kommt es häufig zu Verzögerungen bei der Einreichung.
Herabsetzung von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen beantragen
Frist beachten: Antrag bis 30. September
Entspricht die aktuelle Ertragslage nicht mehr den ursprünglichen Erwartungen, kann eine Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen sinnvoll sein.
Mögliche Gründe:
- Umsatzrückgänge
- Höhere Betriebsausgaben
- Gestiegene Finanzierungskosten
- Investitionen im laufenden Jahr
- Wirtschaftliche Veränderungen
Durch einen rechtzeitigen Herabsetzungsantrag kann die Liquidität im Unternehmen verbessert und eine unnötige Vorfinanzierung von Steuern vermieden werden.
Praxistipp: Eine aktuelle Gewinnhochrechnung zeigt rasch, ob die bestehenden Vorauszahlungen noch angemessen sind. Da Herabsetzungsanträge nur für noch nicht fällige Vorauszahlungen wirksam werden können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor Ende September. Wir unterstützen Sie hier gerne!
Vorsteuererstattung aus dem EU-Ausland nicht versäumen
Frist: 30. September
Unternehmen, die im EU-Ausland Vorsteuer bezahlt haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Mehr dazu hier!
Typische Fälle:
- Hotelkosten bei Geschäftsreisen
- Messe- und Kongressgebühren
- Kraftstoffkosten im Ausland
- Mietwagen
- Transport- und Logistikleistungen
- Sonstige betriebliche Aufwendungen in anderen EU-Mitgliedstaaten
Wichtig: Der Antrag auf Vorsteuererstattung für das Vorjahr muss grundsätzlich bis zum 30. September elektronisch eingebracht werden. Nach Fristablauf ist eine Antragstellung in der Regel nicht mehr möglich.
Praxistipp: Insbesondere Unternehmen mit Vertriebsmitarbeiter*innen, Monteur*innen, internationalen Kundenkontakten oder regelmäßigen Messebesuchen verfügen häufig über bislang ungenutzte Vorsteuerguthaben.
Gewinnfreibetrag rechtzeitig planen
Der September ist ein idealer Zeitpunkt für die steuerliche Hochrechnung des laufenden Geschäftsjahres. Je nach Gewinnentwicklung können noch Maßnahmen gesetzt werden, um den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Begünstigte Investitionen
- Anschaffung von Wertpapieren
- Geplante Investitionen bis Jahresende
Wer frühzeitig plant, sichert sich wertvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite!
Forschungsprämie für innovative Unternehmen nutzen
Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollten ihre Projekte und Aufwendungen rechtzeitig dokumentieren.
Begünstigt sind beispielsweise:
- Produktentwicklungen
- Softwareentwicklungen
- Technologische Innovationen
- Prozessverbesserungen
- Forschungskooperationen
Die Forschungsprämie beträgt derzeit 14 % der förderfähigen Forschungsaufwendungen. Eine vollständige Dokumentation ist entscheidend für eine erfolgreiche Beantragung.
Investitionen für 2026 und das Jahresende planen
Die letzten Monate des Jahres bieten Gestaltungsspielraum für steuerlich sinnvolle Investitionen.
Besonders relevant sind:
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Fuhrparkinvestitionen
- IT-Infrastruktur
- Digitalisierungsvorhaben
- Softwarelösungen
- Energieeffizienzmaßnahmen
Eine frühzeitige Planung ermöglicht eine optimale Nutzung von Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten.
THG-Prämie für E-Fahrzeuge sichern
Unternehmen mit betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen sollten prüfen, ob sie die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsprämie) bereits beantragt haben.
Begünstigt sind insbesondere:
- E-PKW im Betriebsvermögen
- Elektrische Nutzfahrzeuge
- E-Transporter
- Betriebliche Fahrzeugflotten
Gerade bei mehreren Fahrzeugen können dadurch zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Praxistipp: Überprüfen Sie, ob sämtliche Elektrofahrzeuge erfasst wurden und mögliche Ansprüche für das laufende Jahr bereits geltend gemacht wurden. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns gerne!
Umsatzsteuer-Check durchführen
Vor dem letzten Jahresquartal empfiehlt sich eine Überprüfung umsatzsteuerlicher Risiken.
Besonders bei folgenden Themen entstehen häufig Fehler:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Reverse-Charge-Sachverhalte
- Dienstleistungen im Ausland
- Vorsteuerabzug
- E-Commerce-Umsätze
- Grenzüberschreitende Leistungen
Ein rechtzeitiger Check reduziert das Risiko späterer Nachzahlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung. Gerne überprüfen wir Ihre umsatzsteuerlichen Themen und begleiten Sie auch bei Betriebsprüfungen.
Förderungen und Zuschüsse prüfen
Viele Unternehmen verzichten ungewollt auf Fördermittel.
Insbesondere folgende Bereiche sollten überprüft werden:
- Digitalisierung (z.B. DIGITAL.PLUS 26)
- Nachhaltigkeit
- Energieeffizienz
- Forschung & Entwicklung
- Elektromobilität
- Innovation
Eine Förderberatung kann oft zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen. Besonders in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit verfügen wir über Expertise und unterstützen Sie sowohl bei der Umsetzung von förderfähigen Projekten, als auch bei der Einreichung von Förderungen.
Liquiditätsplanung aktualisieren
Oft entscheidet das Schlussquartal bei vielen Unternehmen über den Jahreserfolg.
Daher empfiehlt sich bereits jetzt:
- Analyse offener Forderungen
- Aktualisierung der Liquiditätsplanung
- Überprüfung kommender Steuerzahlungen
- Planung größerer Investitionen
- Nutzung möglicher Förderungen
- Vorbereitung auf das Jahresende
Eine frühzeitige Planung schafft finanzielle Sicherheit und Handlungsspielraum.
Unser Tipp: Bis zum 30. September sollten Unternehmerinnen und Unternehmer insbesondere die Frist für die Steuererklärungen, Einreichung von Jahresanschlüssen beim Firmenbuchgericht, mögliche Herabsetzungsanträge, die Vorsteuererstattung aus dem EU-Ausland sowie die Nutzung steuerlicher Begünstigungen und Förderungen im Blick behalten.
Ein steuerlicher Zwischencheck im September schafft die Grundlage für optimale Entscheidungen im letzten Quartal und kann erhebliche steuerliche sowie finanzielle Vorteile bringen.
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