Das Ende des Geschäftsjahres: der Jahresabschluss


Die Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen, Sonderbilanzen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und/oder Steuererklärungen gehören zu unserem täglichen Geschäft. Der Jahresabschluss im Speziellen muss nicht nur den gesetzlichen Anforderungen des Steuer- und Unternehmensrechtes entsprechen, sondern soll auch eine optimale Entscheidungsgrundlage für Sie liefern. Uns ist es wichtig, Abschlüsse in einem Zeitraum zu ermöglichen, der für Ihr Unternehmen am günstigsten ist. Termintreue ist dabei eines der essenziellen Leitworte für unsere Tätigkeit. Korrekte Zahlen und hohe Genauigkeit sind uns dabei ebenso ein Anliegen wie Ihnen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Ihre Aufwendungen für Ihre Geschäftstätigkeit sind überschaubar und Sie sind gut organisiert? Sie sind Einzelunternehmer*in oder Freiberufler*in? Dann können Sie Ihren Jahresabschluss in Form einer E/A-Rechnung (auch: Einnahmenüberschussrechnung EÜR) selbst erledigen. Besonders einfach funktioniert das mit einer geeigneten Software, wie mit der von eCOUNT. Wir sind bei Fragen für Sie da und stehen Ihnen beratend zur Seite.


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Jahresabschluss

Sie führen Ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Für eine schnelle und reibungslose Erstellung ist eine gut geführte und ordentliche Buchhaltung hilfreich, dies gelingt mit einer geeigneten Buchhaltungssoftware oder durch Outsourcing an eine*n kompetente*n Dienstleister*in. Unsere Finanz-Expert*innen übernehmen gerne diesen wichtigen Teil des Geschäftsjahres für Sie und bereiten Ihnen einen aussagekräftigen, genauen und transparenten Jahresabschluss. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung und liefern Steuer-Tipps und -Vorteile gleich mit!

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Konzernabschluss

Ihr Unternehmen gehört zu den Big Playern und besteht aus einer Muttergesellschaft und einer oder mehreren Tochtergesellschaften im Inland und/oder Ausland? Dann ist zusätzlich zum Jahresabschluss auch ein Konzernabschluss Pflicht. Bei COUNT IT erledigen wir Ihren Konzernabschluss oder auch Teilabschlüsse in vollem Umfang und unterstützen Sie bei der Einreichung und Vertretung vor Finanzinstitutionen.

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Unsere Leistungen


  1. Erstellung von Jahresabschlüssen nach UGB und IFRS
  2. Analyse des Jahresabschlusses inklusive Branchenvergleich
  3. Erstellung von Konzernabschlüssen nach UGB und IFRS
  4. Beratung in der Rechnungslegung
  5. Jahresabschluss-Offenlegung beim Firmenbuchgericht
  6. Beratung und Vertretung gegenüber Behörden
  7. Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen an Finanzamt und Behörden

Sinnvoll: Buchhaltung und Personalverrechnung auslagern.

Ihr Kerngeschäft ist wichtiger als der Papierkram, überlassen Sie das uns!

Outsourcing

Bilanzbasierte Entscheidungen führen zum Unternehmenserfolg


Die Bilanzbuchhaltung liefert die rechnerische Grundlage für strategische und operative Planungen und Entscheidungen, hilft die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens einzuschätzen und gibt Auskunft über Liquidität und Rentabilität.

Niemand in einem Unternehmen ist besser über die Zahlen informiert als der*die Bilanzbuchhalter*in. Auf der Grundlage der aktuellen Unternehmenszahlen werden wichtige unternehmerische Entscheidungen getroffen, beispielsweise über Investitionen oder die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vertrauen Sie in diesem Bereich auf das Team von COUNT IT als perfekten Partner für die temporäre Unterstützung oder das Outsourcing von Buchhaltung und Personalverrechnung.

GuV: Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens über einen definierten Zeitraum (meist ein Jahr) dar. Dadurch erkennt man die Art, die Höhe und die Quellen des Erfolgs. Überwiegen die Erträge, ist ein Gewinn zu verzeichnen, andernfalls ein Verlust. Das Ergebnis wird in der Bilanz angeführt.

Bilanzierung

Alle Geschäftsvorfälle des Betriebes werden in der Buchhaltung gesetzeskonform erfasst und kontiert. Zur Erstellung der Bilanz sind Unternehmen, die der doppelten Buchführungspflicht unterliegen, gesetzlich verpflichtet. Sie gibt Aufschluss über die Vermögensgegenstände und Bewegungen des Unternehmens zum sogenannten Bilanzstichtag.

Jahresabschluss

Buchführungspflichtige Unternehmen müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen, dies ist eine zentrale Aufgabe der Bilanzbuchhaltung. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind Bestandteile des Jahresabschlusses, er muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und klar und übersichtlich aufgestellt sein. Der Jahresabschluss muss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.

Ihre Vorteile


Kund*innen, für die wir Abschlussarbeiten übernommen haben


Jahresabschluss leicht gemacht mit COUNT IT!

Überlassen Sie das den Profis.

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