... entstehen Reisekosten
Es gibt kaum ein Unternehmen, in dem nicht früher oder später Reisen zu tätigen sind. Seien es Kundenbesuche, Anfahrten oder Lieferungen, betriebliche Fahrten sind aus dem Arbeitsalltag kaum wegzudenken. Auch Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände und Reisenebenkosten wie beispielsweise Parkgebühren können anfallen.
Personalverantwortliche sind oft mit der Abrechnung dieser Reisekosten konfrontiert. Doch welche Aufzeichnungen müssen vorhanden sein, welche Zeitvorgaben gibt es bei Inlands- und Auslandsdienstreisen? Wir beraten Sie in den wichtigen Themen und geben gerne Tipps, worauf Sie besonders achten müssen.
Anhand diverser Lohn- und Gehaltsvorschriften ermitteln wir für Sie den tatsächlichen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anspruch auf Reisekostenersätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sowohl bei Inlands- als auch Auslandsdienstreisen.
Zeiterfassung, Leistungserfassung, Fahrtkosten:
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Unsere Services in der Reisekostenabrechnung
Dienstreisen
Wir bieten Ihnen Beratung zum Thema Dienstreise. Wann handelt es sich um eine Dienstreise, welche Vorschriften gelten dafür, was ist alles zu beachten.
Reisekostenabrechnung
Unsere Beratung zum Thema Reisekostenabrechnung lt. Kollektivverträgen beinhaltet detaillierte Angaben über das Vorgehen bei der Verrechnung dieser Kosten.
Vergütungen
Wir ermitteln die Höhe von Reisekostenvergütungen wie Kilometergeld, Beförderungs-kosten, Aufwendungen und Entschädigungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Steuern
Die Beurteilung von sozial- und lohnsteuerfreien Reisekosten ist beispielsweise notwendig bei Außendiensttätigkeiten, Fahrtätigkeiten und Baustellen- und Montagetätigkeiten. Beanspruchen Sie hier auch gerne unsere Steuerberatung.
Inland
Bei dienstlichen Inlandsreisen gelten bestimmte steuerliche Vorgaben, zu denen wir Ihnen gerne Informationen liefern. Tagesgelder und Nächtigungsgelder erfahren unterschiedliche Behandlung.
Ausland
Für Tages- und Nächtigungsgelder bei beruflichen Auslandsreisen gelten für jedes Land eigene steuerfreie Höchstsätze. Wir helfen Ihnen bei der Abrechnung!
Pflichten
Reisekosten, die als steuerfrei gelten, müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Sie können nur erstattet werden, wenn die Aufzeichnungspflichten erfüllt sind. Wir unterstützen Sie dabei.
Ihre Vorteile
- Wir beraten Sie jederzeit bei Fragen zur Reisekostenabrechnung.
- Ihr interner Verwaltungs- und Kontrollaufwand verringert sich signifikant.
- Ihr Personal wird entlastet.
- Wir helfen Ihnen, hohe administrative Kosten maßgeblich zu verringern.
- Wir sorgen dafür, dass die Reisekostenabrechnung direkt über die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfolgt.
- Wir entwickeln Lösungen für optimierte Workflows.
- Wir bieten Ihnen bei Bedarf ausgewählte Softwarelösungen.
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Was wir außerdem für Sie tun können
Zeit- & Leistungserfassung
Wir haben die optimale Lösung für Ihre Zeitwirtschaft und Ihre Leistungsdaten.
Reisekosten
Wir beraten Sie zu Ihrer Reisekostenabrechnung.
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