Investitionsfreibetrag
Mit 1. November 2025 wird der Investitionsfreibetrags erhöht. Unternehmen können 20 % – bei ökologischen Investitionen sogar 22 % – der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend machen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Investitionen nicht begünstigt sind, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.